Die Einfuhrumsatzsteuer wird von den deutschen Seehäfen als gravierender Standortnachteil gesehen. Man hofft anlässlich der FInanzministerkonferenz am 11. April auf eine Reform.
Unternehmen, die Güter über Deutschland in die EU einführen, werden zunächst vom Zoll zur Kasse gebeten, eine Anrechnung erfolgt erst sehr viel später nach der Umsatzsteuervoranmeldung bei den Finanzämtern der Länder. In den meisten anderen EU-Staaten kann die Einfuhrumsatzsteuer hingegen direkt bei der Umsatzsteuervoranmeldung verrechnet werden. [ds_preview]
Die Direktverrechnung spart aus Sicht der Wirtschaftsunternehmen Liquidität und Verwaltungsaufwand. Die Finanzminister von Bund und Ländern müssten den »gravierenden Standortnachteil Steuererhebungsverfahren für Importgüter dringend reformieren«, fordern der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) und eine Koalition von Verbänden, Kammern und Steuerberatern.
»Das deutsche Steuersystem für Importe aus Übersee ist teurer, komplizierter und bürokratischer als in fast allen anderen Ländern der Zollunion. Es belastet insbesondere kleine und mittlere Unternehmen und macht den Standort Deutschland unattraktiv für Neuansiedlungen, zum Beispiel von Handelshäusern, Speditionen und Logistikunternehmen. Unsere Nachbarn – von den Niederlanden über Polen bis Österreich – wenden das vereinfachte Verfahren der Direktverrechnung mit der Umsatzsteuervoranmeldung an«, erklärt Daniel Hosseus, Hauptgeschäftsführer des ZDS.
Dieses Vorgehen spare den Unternehmen »enormen administrativen Aufwand« und erhalte die Liquidität. Zudem würde die Finanzverwaltung entlastet, ohne dass dem Fiskus Einnahmen verloren gingen. »Im Gegenteil: Der Fiskus dürfte unter dem Strich mit höheren Einnahmen rechnen. Die Finanzministerkonferenz muss deswegen das deutsche Bürokratiemonster Einfuhrumsatzsteuer jetzt dringend bändigen«, fordert Hosseus.
Einfuhrumsatzsteuer auf der Agenda bei Finanzministerkonferenz
Bei der Konferenz der Finanzminister am 11. April steht das Erhebungsverfahrens der Einfuhrumsatzsteuer auf der Agenda. Anlass ist ein Evaluierungsbericht der Bundesregierung zur Fristverlängerung bei der Steuerzahlung, die während der Coronapandemie als Entlastungsmaßnahme eingeführt wurde. Eine Untersuchung des Deutschen Maritimen Zentrums (DMZ) ergab bereits im März 2023, dass diese Fristverlängerung den bestehenden Wettbewerbsnachteil nicht aufhebt. Das DMZ empfahl deshalb ebenfalls die Angleichung des deutschen Erhebungsverfahrens an den europäischen Standard.
Im Jahr 2023 führten nach Angaben des ZDS Unternehmen Waren im Wert von knapp 651 Mrd. € aus Drittstaaten nach Deutschland ein. Entsprechend hoch waren die Einfuhrumsatzsteuerzahlungen der deutschen Importeure. Eine Reform des Erhebungsverfahrens würde unmittelbar zu einer Entlastung der Unternehmen beitragen und sie im innereuropäischen Wettbewerb stärken, so die Erwartung. Gleichzeitig würde Bürokratie abgebaut und auch der Verwaltungsaufwand auf Seiten der Finanzverwaltungen der Länder reduziert. »Die Reform wäre also mustergültiger Bürokratieabbau und würde den Wirtschaftsstandort Deutschland im innereuropäischen Wettbewerb stärken. Entsprechend hoch sind die Erwartungen an die Finanzministerkonferenz im April, die Reform anzugehen«, heißt es.