Dali Havarie Baltimore 2 c NTSB, P&I, Containerschiffe

Für das Containerschiff »Dali«, das die Francis Scott Key Bridge in Baltimore zum Einsturz gebracht hat, haben die Eigner nun Havarie Grosse erklärt. 

Sechs Tote, eine eingestürzte Brücke und ein auf Grund sitzendes 9.000-TEU-Containerschiff – die Kosten für die Bergung und die Folgekosten nach der fatalen Havarie der »Dali« in Baltimore dürften enorm werden. Der Schiffseigner will darauf nicht allein sitzen bleiben. [ds_preview]

Während in Baltimore die Bergungsarbeiten nach dem Brückeneinsturz mit sechs Toten voranschreiten, tut sich auch auf der Versicherungsseite etwas. Die Reederei MSC, noch Allianzpartner des »Dali«-Charterers Maersk, hat in einer Kundeninformation bekannt gegeben, dass die Schiffseigner eine Havarie-Grosse-Erklärung abgegeben haben.

»Bisher wurde noch nicht mitgeteilt, wann und wo das Schiff angelegt und gelöscht wird, aber diese Entscheidung deutet darauf hin, dass die Eigner davon ausgehen, dass die Bergungsarbeiten hohe außerordentliche Kosten verursachen werden, für die sie von allen geborgenen Parteien in Havarie-Grosse einen Beitrag erwarten«, so MSC.

Nach Angaben des eingesetzten Havariekommissars Richards Hogg Lindley (RHL) aus London wollen die Eigner alle Container unter ihrer Kontrolle halten, bis Sicherheitsvereinbarungen mit den Havariekommissaren getroffen wurden, sowohl für die Havarie-Grosse als auch für die Bergung.

Nach dem Prinzip der Havarie Grosse oder General Average müssen alle an einer Seereise beteiligten Parteien etwaige Verluste gemeinsam tragen. Der 9.962-TEU-Frachter »Dali« der Synergy Group, der in Charter der dänischen Linienreederei Maersk fuhr, war am 26. März frühmorgens gegen einen Pfeiler der Francis Scott Key Bridge gefahren, was die Brücke in der Mündung des Patapsco River kurz darauf zum Einsatz brachte. Sechs Menschen, Bauarbeiter auf der Brücke, starben. Vermutlich kam es an Bord des Containerschiffs kurz vor dem Aufprall zu einem totalen Stromausfall, der aller Schiffssysteme einschließlich des Antriebs und des Ruders betraf.