Die öffentliche Teilfinanzierung der Liegeplätze 5 bis 7 in Cuxhaven ist von der EU-Kommission genehmigt worden.

Mit der Erweiterung will der niedersächsische Seehafen den Umschlag rund um die On- und Offshore-Windenergie ausbauen.[ds_preview]

»Die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission für die Finanzierung der Liegeplätze 5 bis 7 ist eine positive Nachricht, die uns sehr freut. Wir haben in diesem für die Energiewende wichtigen Infrastrukturprojekt einen weiteren Meilenstein erreicht: NPorts hat eine rechtliche Grundlage, um die vom Bund und dem Land zugesagten Mittel einzusetzen«, erklärte Holger Banik, Geschäftsführer der Niedersachsen Ports (NPorts) und der JadeWeserPort Realisierungsgesellschaft.

In den nächsten Jahren werden in Cuxhaven auf einer Fläche von 38 Hektar und einer Länge von 1.200 m zusätzliche schwerlastfähige Logistikfläche für den Umschlag und die Lagerung von On- und Offshore-Windkraftanlagen entstehen. Für das Projekt sind Investitionen in Höhe von 300 Mio. € geplant. Das Land Niedersachsen hat dafür frühzeitig 100 Mio. € an Landesmitteln zugesagt, die Bundesregierung entschied im Frühjahr dieses Jahres, sich zu einem Drittel an den Kosten des Baus zu beteiligen.

Entwurf des Hafenprofil s Cuxhaven.
Entwurf des Hafenprofils Cuxhaven. (© NPorts)

Die öffentliche Kofinanzierung des Baus der Liegeplätze 5 bis 7 durch Bund und Land stellt eine staatliche Beihilfe im Sinne des europäischen Wettbewerbsrechts dar. Gemäß den entsprechenden Vorschriften ist vor Auszahlung der Mittel eine Genehmigung durch die Europäische Kommission erforderlich. Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Niedersachsen haben das Genehmigungsverfahren eingeleitet, indem sie am 23. April 2024 einen entsprechenden Antrag stellten.

In Cuxhaven soll Mitte Februar mit dem Bau der Liegeplätze 5 bis 7 begonnen werden

Die Genehmigung für den Bau, der wasserrechtliche Planfeststellungsbeschluss, liegt seit dem 20.02.2020 vor, die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen läuft derzeit. Derzeit werden Verträge mit künftigen Terminalbetreibern verhandelt, die ein weiteres Drittel der Investitionskosten tragen müssen. Der Baubeginn ist für Mitte Februar 2025 vorgesehen.

Der Bedarf an Flächen ergibt sich durch die Ausbauziele der Bundesregierung: Die heutigen acht Gigawatt an Windenergie-Kapazitäten sollen auf 30 GW bis zum Jahr 2030, 40 GW bis 2035 und 70 GW bis 2045 ausgebaut werden. Im Vergleich zum Jahr 2022 bedeutet dies nahezu eine Vervierfachung der Leistung auf See und eine Verdopplung der Leistung an Land bis 2030.