Der Verband VSM fordert eine Anpassung bei rechtlichen Vorschriften, um das Schiffsrecycling in Deutschland zu erleichtern.
International sei das umweltgerechte Abwracken weitgehend geregelt. Doch in Deutschland sei bislang das fachgerechte Verwerten von Altschiffen nur unter unverhältnismäßig hohen Hürden möglich. Die aufwändigen Genehmigungen und Zertifizierungen seien bis heute ein Hindernis für Schiffsrecycling, moniert der VSM. [ds_preview]
Diese rechtlichen Hürden müssten daher überprüft und „auf ein zielführendes Maß“ abgebaut werden. „Wir schlagen vor, dass die Demontage von Schiffen in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Werften ergänzt wird. Außerdem plädieren wir für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren sowie für einheitliche Handlungsempfehlungen für Genehmigungsbehörden vor Ort“, heißt es.
Es fehlt Strategie für Schiffsrecycling
Das Recycling von maritimen Anlagen schließt auch den Offshore-Sektor ein. Beim Rückbau von Anlagen der Öl- und Gasförderung ist das bereits ein großer Markt. Schon in wenigen Jahren würden die ersten Anlagen zum Repowering anstehen, zudem gebe es in Deutschland ambitionierte Ausbauziele – „doch noch keine flächen-deckende Recyclingstrategie. Hier ist der VSM bereit, an Maßnahmen mitzuwirken.“
Vor allem für das Recycling von Küsten- und Binnenschiffen sowie von Behördenschiffen besteht in Deutschland größeres Potential – insbesondere unterhalb der Schwelle von 500 BRZ. Allerdings zeigt die Praxis der letzten Jahre, dass Werften keine Recyclinggenehmigung erhalten oder die Zulassung ein langwieriges (ca. 18 Monate) und aufwändiges Zulassungsverfahren erfordert.
Dabei dürften Werften heute bereits z.B. 70% eines Schiffes abschweißen und fachgerecht entsorgen bzw. dem Recyclingprozess zuführen. 100% dürfen sie jedoch nicht fachgerecht entsorgen, weil sie sich dadurch genehmigungstechnisch zu weit vom Schiffbau entfernen und als Abfallentsorgungsbetrieb tätig werden würden.