Mit der ab dem kommenden Jahr geltenden Verordnung FuelEU Maritime kommt ein „Monster“ auf die Schifffahrt zu – heißt es jetzt bei BSM.
Bernhard Schulte (BSM) ist eine der größten deutschen Reedereien und gehört zu den weltweit führenden Shipmanagern. CEO Ian Beveridge warnt vor den Konsequenzen der neuen EU-Richtlinie FuelEU Maritime. [ds_preview]
„Das ist ein Monster“, schreibt er im BSM Highlights. Alle die geglaubt hätten, dass die bereits geltende Erfassung der Schiffe im europäischen Emissionshandel (EU-ETS) herausfordernd gewesen sein, sollte sich mit der ab Januar 2025 geltenden Kraftstoffverordnung auf noch deutlich größere Herausforderungen einstellen. „Die neue EU-Verordnung wird im Vergleich zum EU-ETS noch mehr Compliance- und Verwaltungsaufwand erfordern“, sagt Beveridge.
FuelEU gilt für alle Schiffe >5.000 BRZ
Künftig müssen alle Schiffe mit mehr als 5.000 BRZ im EU-Fahrtgebiet ihre Treibhausgas-Intensität dokumentieren und melden – bei Fahrten innerhalb der EU-Gewässer zu 100%, mit einem EU-Hafen als Ausgangs- oder Endpunkt zu 50%. Die EU will damit die Nutzung erneuerbarer, kohlenstoffarmer Kraftstoffe und sauberer Energietechnologien fördern, indem Höchstgrenzen festgelegt werden.
Das Abrechnungssystem ist kompliziert. Grundsätzlich werden Strafzahlungen fällig, wenn die erlaubten Grenzen überschritten werden. Das sind 60 € je Gigajoule oder 2.400 € pro Tonne VLFSO-Energieäquivalent (VLFSOe).
Andererseits können aber auch „Guthaben“ angesammelt oder Schiffe gepoolt werden. Für Eisklasse-Schiffe oder Fahrten durchs Eis könnten Rabatte geltend gemacht werden.
Beveridge warnt nun davor, dass es immer noch keine Standardklauseln für Charterverträge und Schiffsmanagementvereinbarungen gibt, die die Compliance-Verpflichtungen zwischen Charterern, Eigentümern und Schiffsmanagern regeln. „Der Teufel steckt dabei im Detail“, so der BSM-CEO.
Komplexe Fuel-Abrechnungen
In einem ersten Schritt soll die Schifffahrt in Europa 2% weniger Treibhausgase (THG) emittieren. Der THG-Schwellenwert liegt bei 89,34 gCO₂eq/MJ (Gramm CO₂-Äquivalente je Megajoule). Die Anforderung wird dann in den Folgejahren sukzessive verschärft. Ausgehend von dem für die Schifffahrt für 2020 ermittelten Durchschnitt wird der Schwellenwert alle fünf Jahren weiter abgesenkt, bis 2050 eine Verringerung der Emissionen um -80% erreicht ist.
Der Schlüsse zur Verringerung der THG-Intensität und Erfüllung der Vorgaben ist der verwendete Kraftstoff. Für alle bekannten Bunkerarten hat die EU Referenzwerte herausgegeben. Mit den derzeit üblichen fossilen Energieträgern ist schon der im kommenden Jahr geltende Grenzwert nicht zu unterbieten. Einzige Ausnahme: LNG.
Beveridge erklärte, dass BSM frühzeitig alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen habe. „Wir waren bereit für CII und EEXI, wir sind bereit für EU ETS und wir werden auch für FuelEU Maritime bereit sein“, sagte er.