Unter FuelEU Maritime ist geregelt, dass der ISM-Manager für Strafzahlungen an die Europäische Union haftbar ist – obwohl er keine Kontrolle darüber hat.
Da Schiffsmanager selten für relevante Entscheidungen haben, die sich auf FuelEU auswirken, gab es dazu in den letzten Monaten viele Diskussionen zwischen Eignern, Reedern und Managern. Eine neue Shipman-Klausel der Schifffahrtsorganisation Bimco soll für Klarheit sorgen. Friederike Hesse, CEO des Compliance-Unternehmens zero44, bewertet den Vertragszusatz. [ds_preview]
Um die Verantwortung zu regeln, stellt die Bimco seit heute eine neue Klausel zur Verfügung, die im Schiffsmanagement-Vertrag (genannt „Shipman“) zwischen Eigner und Manager verwendet werden kann. Rollen und Verantwortlichkeiten im Bezug auf die Verordnung werden damit vertraglich geregelt.
FuelEU Maritime gilt ab Januar
FuelEU Maritime wird ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die Verordnung umfasst Bestimmungen, welche die Treibhausgasintensität der Schifffahrt verringern sollen – angefangen bei 2% im nächsten Jahr bis zu 80% im Jahr 2050. Die Nutzung von Kraftstoffen aus erneuerbaren Quellen soll gefördert werden, wohingegen für fossilen Treibstoff Strafzahlungen geleistet werden müssen. Um diese Verordnung zu überwachen, gibt es ein Berichterstattungs- und Überprüfungsverfahren der Kommission.
Friederike Hesse begrüßte die von der Bimco verfasste Shipman-Klausel und bezeichnete sie als „klare und einfache Lösung für das Dilemma des ISM-Managers, der das Risiko tragen muss, aber keine Entscheidungsgewalt hat“. Der Vertragszusatz hält fest, dass der Eigner als Entscheidungsträger und Compliance-Balance-Inhaber fungiert, während dem Schiffsmanager die Berichts- und Kommunikationspflichten in Richtung der Kommission auferlegt werden, sodass er „zusammengefasst lediglich als Bote agiert“.
Im Gegenzug verlange die Klausel, dass sich beide Parteien auf „die angemessene Form und Höhe der Sicherheiten einigen, die von Zeit zu Zeit angepasst werden können und die von Eigner zu stellen sind, um das Risiko des Managers (falls vorhanden) zur Zufriedenheit des Managers abzusichern.“
„Entscheidungsbefugnis und finanzielles Risiko in einer Hand“
„Im Wesentlichen regelt die Klausel das, was die Verordnung bisher selbst nicht geregelt hat: Entscheidungsbefugnis und finanzielles Risiko in einer Hand zu vereinen“, sagte Hesse anlässlich der Veröffentlichung.
Inwiefern sich die Klausel in der Praxis bewähren wird, sei nun jedoch abzuwarten. Die Umsetzung ist den Eignern und Managern selbst überlassen, und es gibt zahlreiche Faktoren, die bei der Umsetzung zu berücksichtigen sind.
„Die Schifffahrt ist ebenso vielfältig wie die Fähigkeit der Eigner, Entscheidungen im Rahmen von FuelEU zu treffen“, erklärte Hesse. „Viele Schiffseigner managen ihre Schiffe nicht selbst, sondern delegieren diese Aufgabe an einen Schiffsmanager. Und/oder sie verchartern das Schiff im Rahmen eines Bareboat-Charters, bei dem der Charterer als Eigentümer auftritt. Der Schiffsmanagement-Vertrag wird jedoch weiterhin vom Haupteigner gehalten. Wie würden also ein Bareboat-Charterer und ein ISM-Manager die Verantwortung aufteilen? Und wie passen die Bimco-Zeitcharter-Klausel für FuelEU Maritime – veröffentlicht im November – und diese Shipman-Klausel zusammen, wenn der Eigner die Compliance-Balance-Verantwortung an einen langfristigen Time-Charterer delegiert?“
Zwar würden in der neuen Shipman-Klausel die „Nominierten“ des Eigners erwähnt, doch für den Schiffsmanager seien diese nicht direkt erreichbar. Die Sicherheit müsse außerdem weiterhin durch den Haupteigner erbracht werden, warnte Hesse. „Es entsteht so eine Dreiecksbeziehung, die sich in der Praxis als problematisch erweisen kann.“