Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat den vierten Flächenentwicklungsplan zum Ausbau der Windenergie auf See in Deutschland veröffentlicht.
Der Plan legt einen stabilen Ausbaupfad für 40 GW bis zum Jahr 2034 fest, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. [ds_preview]
Damit schafft das BSH eine verlässliche Grundlage für notwendige Investitionen und langfristige Entscheidungen, die für einen erfolgreichen Ausbau der Offshore-Windenergie erforderlich sind.
Der Flächenentwicklungsplan definiert zusätzliche Windenergie-Flächen mit einer Gesamtleistung von 40 Gigawatt. Die Offshore-Windparks werden über 18 Netzanschlüsse mit einer Trassenlänge von etwa 2.221 km in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) angebunden. Darüber hinaus werden für die Zeit ab 2034 weitere Gebiete mit erheblichem Ausbaupotential identifiziert.
„Wir haben mit der Ausbaustrategie auf 40 Gigawatt bis 2034 einen wichtigen Meilenstein erreicht. Überdies haben wir die wesentlichen Räume zur Erreichung des 70 Gigawatt-Ausbauziels bis 2045 gesichert,“ sagt BSH-Präsident Helge Heegewaldt und ergänzt: „Dies basiert auf einer umfangreichen Strategischen Umweltprüfung und wird begleitet durch weitreichende Minderungsmaßnahmen zum Schutz der Meeresnatur während des Baus, Betriebs und Rückbaus der Anlagen.“
BSH: Zusätzliche Flächen in der Nordsee
Infolge eines erfolgreichen trilateralen Abstimmungsprozess mit den Behörden in Dänemark und den Niederlanden konnten weitere für die Windenergie nutzbare Flächen in der deutschen Nordsee identifiziert werden.
Der Flächenentwicklungsplan enthält außerdem für die küstenfernen Meeresbereiche eine informatorische Darstellung. Diese beinhaltet einen innovativen Vorschlag zur besseren Nutzung der Netzanbindungen und effizienteren Flächennutzung.
„Für die küstenfernen Bereiche möchten wir eine Diskussion anregen, wie der zukünftige Ausbau der Windenergie dort gestaltet wird““, sagt der zuständige BSH-Abteilungsleiter Nico Nolte. „Wir setzen den vorgeschlagenen Optimierungsansatz bereits für zwei Flächen im neuen Plan um und können dadurch ein Netzanbindungssystem einsparen.“
Bereits in diesem Jahr plant das BSH mit der Veröffentlichung eines Vorentwurfs das nächste Fortschreibungsverfahren zu starten. Dabei wird die Festlegung von Beschleunigungsflächen und Infrastrukturgebieten erneut aufgegriffen – abhängig von der Umsetzung der EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien in deutsches Recht.
Das BSH legt mit dem Flächenentwicklungsplan Gebiete und Flächen in der AWZ der Nordsee und Ostsee fest, auf denen zukünftig Offshore-Windparks errichtet werden sollen. Er definiert auch, wie und wann diese Flächen ausgeschrieben und die Windparks an das landseitige Stromnetz angebunden werden sollen. Der Plan enthält technische Regeln und Planungsgrundsätze für die Anbindungsleitungen und Windenergieanlagen.
Im Rahmen einer umfangreichen Strategischen Umweltprüfung werden die möglichen Auswirkungen des Plans auf die Meeresumwelt ermittelt, beschrieben und bewertet.
Andere Behörden und die Öffentlichkeit hatten die Gelegenheit, sich mit Stellungnahmen und in öffentlichen Terminen in das Verfahren einzubringen. Diese Rückmeldungen sind in die Festlegungen eingeflossen. Der Flächenentwicklungsplan wird regelmäßig fortgeschrieben.