Yantian Express, Feuer, Holzkohle, Taylor Marine
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Die Weltschifffahrtsorganisation IMO hat strengere Bestimmungen zum Transport von Holzkohle beschlossen, um das Brandrisiko auf See zu verringern.

Die neuen Regularien treten ab Januar 2025 freiwillig und ab Januar 2026 verpflichtend in Kraft. Der Verband Deutscher Reeder (VDR) begrüßt die neuen Regelungen und spricht sich für eine möglichst sofortige Umsetzung aus. [ds_preview]

„Die neuen Regeln schützen nicht nur Besatzung und Ladung, sondern setzen auch ein klares Zeichen für eine verantwortungsvolle Schifffahrt“, betont VDR-Hauptgeschäftsführer Martin Kröger. De Verband appelliert an alle am Transport Beteiligten, bereits die freiwillige Umsetzung dieser Vorschriften ab Anfang 2025 zu unterstützen.

Zwischen 2015 und 2022 wat es zu 68 Bränden auf Containerschiffen gekommen, die direkt mit dem Transport von Holzkohle in Verbindung standen. Diese schwerwiegenden Vorfälle verdeutlichten die Notwendigkeit, den sicheren Umgang mit Holzkohle dringend zu verbessern, heißt es.

Neu geregelt ist, dass Holzkohle ausschließliche als Gefahrgut UN1361 deklariert werden muss. Außerdem gelten künftig neue Verpackungs- und Ladungsanforderungen. „Das ist ein wichtiger Meilenstein zur Vermeidung von Bränden an Bord“, sagt Manuel Weber, Senior Director Dangerous Goods bei Hapag-Lloyd.

Allerdings müssten weitere regulatorische Maßnahmen folgen. Vor allem werde eine spezifische Holzkohleverpackung gebraucht, die einer Selbsterhitzung oder -entzündung entgegenwirkt. „Leider stellen Falschdeklarationen und Nichteinhaltung der Herstellungssicherheitsstandards von Holzkohle ein unvermindert hohes Risiko dar“, so Weber.

Die neuen Bestimmungen sind in den „International Maritime Dangerous Goods Codes“ (IMDG) geregelt und sehen vor, dass Holzkohle nach der Herstellung mindestens 14 Tage witterungsbedingt gelagert oder unter Inertgasatmosphäre verpackt werden muss. Die Verpackung darf dabei nicht wärmer als 40°C sein, und der Transport in Containern ohne Verpackung ist nicht mehr zulässig. Zudem müssen Ladungsträgereinheiten einen Mindestfreiraum von 30 cm aufweisen und spezifische Anforderungen an insbesondere Kennzeichnung und Lagerung einhalten.