BSH-Update soll Offshore-Wind-Bedingungen – Ausschreibung verschoben

Die Änderungen sollen sogenannte Abschattungseffekte verringern und eine effizientere Nutzung der vorgesehenen Flächen ermöglichen, teilte das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) mit. Damit schaffe man kurzfristig die planerische Grundlage „für erfolgreiche Ausschreibungen im Jahr 2027“.
Das BSH legt mit dem Flächenentwicklungsplan Gebiete und Flächen in der AWZ der Nordsee und Ostsee fest, auf denen zukünftig Offshore-Windparks errichtet werden sollen. Er definiert auch, wie und wann diese Flächen ausgeschrieben und die Windparks an das landseitige Stromnetz angebunden werden sollen. Der Plan enthält technische Regeln und Planungsgrundsätze für die Anbindungsleitungen und Windenergieanlagen.
Die Änderung des FEP greift zugleich bereits wesentliche Ziele der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie durch die WindSeeG-Novelle auf.
Bis 2045 will Deutschland eine Offshore-Leistung von 70 GW in der Nordsee und Ostsee erreichen. Ein wichtiges Zwischenziel von 40 GW installierter Leistung ist für 2035 festgelegt und planerisch abgebildet. Die Ausbaupläne spielen eine Schlüsselrolle für die Versorgungssicherheit und die Energieunabhängigkeit Deutschlands. Aktuell sind 11,49 GW installiert.
Die Novelle soll dazu beitragen, die vorhandenen Flächen auf See und die Leitungen für den Transport des erzeugten Stroms möglichst effizient zu nutzen. „Gleichzeitig schafft sie verlässliche Rahmenbedingungen für Unternehmen, die langfristig in Offshore-Windparks investieren“, heißt es in dem Statement.
BSH-Chef Helge Heegewaldt sagte: „Bei Windenergie auf See zählt nicht nur, wie viel Leistung auf einer Fläche installiert wird. Entscheidend ist auch, dass diese Leistung möglichst effizient genutzt wird“, sagt BSH-Präsident Helge Heegewaldt. „Deshalb geben wir den Anlagen mehr Raum und verringern so gegenseitige Abschattung.“
Der Fokus der 2. Änderung liegt den Angaben zufolge auf den Flächen in Zone 3 der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee. Insbesondere für Gebiet N-10, dessen nun optimierte Flächen 2027 erneut ausgeschrieben werden sollen, verbessere das BSH die planerischen Rahmenbedingungen.
Das Gebiet N-10 wird vergrößert und nun in drei Flächen aufgeteilt. Damit steht für die geplante Erzeugungskapazität mehr Fläche zur Verfügung. Die Offshore-Windenergieanlagen können in größeren Abständen geplant werden. So lässt sich der vorhandene Wind besser ausnutzen. Wie in der WindSeeG Novelle vorgesehen, die sich aktuell im parlamentarischen Verfahren befindet, sollen mit der 2. Änderung des FEP Abschattungseffekte reduziert werden, um den Ertrag der Flächen zu steigern.
Die Ausschreibung und Inbetriebnahme der Flächen N-12.4 und N-12.5 werden hingegen zeitlich bis auf Weiteres verschoben. Dadurch können die geplanten benachbarten Windparks den Wind besser nutzen und Abschattungseffekte reduziert werden. Darüber hinaus werden die Kalenderjahre für Ausschreibung und Inbetriebnahme der Fläche N-6.8 zur gleichmäßigeren Verteilung des Ausbaus um zwei Jahre nach hinten auf 2030 verschoben. 2027 werden somit die Flächen N-10.1, N-10.2, N-10.3, N-13.1 und N-13.2 mit einer Gesamtleistung von 4 GW von der Bundesnetzagentur ausgeschrieben.

Bleiben Sie mit WhatsApp immer auf dem Laufenden!






