Die Reform der Einfuhrumsatzsteuer kommt

Eine sehr große Gruppe an Unternehmen, Verbänden und Kammern hat sich mit einem Statement an die Öffentlichkeit gewandt und die Entscheidung begrüßt – gleichzeitig aber auch Tempo bei der Umsetzung angemahnt. Im Kern geht es um einen aktuellen Beschluss der Finanzministerkonferenz, ein Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer einzuführen. Genau das hatte die Wirtschaft schon seit Jahren gefordert. Nun müsse der Bund „zeitnah“ die notwendigen gesetzlichen und technischen Voraussetzungen schaffen, heißt es in dem Statement.
Bislang müssen Unternehmen bei der Einfuhr von Waren die Einfuhrumsatzsteuer zunächst entrichten und können sie erst anschließend als Vorsteuer geltend machen. Dadurch entsteht ein Liquiditätsnachteil, den Unternehmen in vielen anderen EU-Mitgliedstaaten nicht haben. Dort wird die Einfuhrumsatzsteuer unmittelbar mit dem Vorsteueranspruch verrechnet.
Florian Keisinger, Hauptgeschäftsführer beim Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) erklärte im Namen der sogenannten „Verbändekoalition“: „Der Beschluss der Finanzministerkonferenz ist ein überfälliger Schritt. Die bisherige Regelung benachteiligt deutsche Unternehmen gegenüber europäischen Wettbewerbern und kostet den deutschen Fiskus Zoll-, Gewerbe-, Lohn- und Umsatzsteuereinnahmen, weil sich Logistikzentren zunehmend im Ausland ansiedeln. Das Verrechnungsmodell beseitigt diesen Wettbewerbsnachteil und reduziert zugleich unnötige Bürokratie. Das stärkt unsere Logistikstandorte und den Industriestandort Deutschland insgesamt.“
Jetzt komme es auf die Umsetzung an. Nach jahrelangen Diskussionen soll die Bundesregierung hier „konkret Handlungs- und Reformfähigkeit“ zeigen. Bund und Länder sollten deshalb keine weitere Zeit verlieren und die notwendigen gesetzlichen und technischen Voraussetzungen schnellstmöglich schaffen. „Das Zieljahr 2030 darf nicht dazu führen, dass die Umsetzung auf die lange Bank geschoben wird. Andere europäische Staaten zeigen längst, dass ein solches Verfahren funktioniert“, so Keisinger weiter.
Die wirtschaftliche Dimension ist nach Ansicht der Wirtschaft erheblich: Die Einfuhrumsatzsteuer gehört mit einem jährlichen Aufkommen von knapp 74 Mrd. € zu den aufkommensstärksten Steuern in Deutschland. Gerade deshalb sei ein Verfahren erforderlich, das Steuereinnahmen zuverlässig sichert, ohne Unternehmen durch vermeidbare Vorfinanzierung zu belasten.
Einfuhrumsatzsteuer-Reform soll bis 2030 kommen
Wer die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts stärken will, müsse solche strukturellen Nachteile beseitigen. Der Beschluss der Finanzministerkonferenz wird daher als „ein wichtiger Schritt“ beschrieben. Jetzt müsse daraus schnell geltendes Recht und gelebte Praxis werden.
Zu der Gruppe an Verbänden gehören aus der maritimen Branche unter anderem auch der Verband Deutscher Reeder (VDR), der Verband Deutscher Schiffsausrüster und der Zentralverband der Deutschen Schiffsmakler (ZVDS).

Auch das Deutsche Verkehrsforum (DVF) meldete sich nach der Minister-Entscheidung zu Wort. Nachdem sich bereits die Bundesregierung für das Verrechnungsmodell ausgesprochen hatte, sei das Votum der Länder entscheidend für den Start der Reform.
DVF-Geschäftsführerin Heike van Hoorn sagte: „Der Beschluss ist nicht nur für die Häfen, Flughäfen und Logistikdrehscheiben in Deutschland ein enorm wichtiges Signal. Die Einführung des Verrechnungsmodells hilft dem ganzen Wirtschaftsstandort. Die Ansiedlung von Unternehmen, Investitionen und Arbeitsplätze werden damit unterstützt. Wir haben jetzt nur eine Bitte: Die Umsetzung darf nicht bis 2030 dauern. Es muss schneller gehen.“
Durch die Umstellung auf das Verrechnungsmodell entgingen Bund und Ländern keine Steuereinnahmen. „Im Gegenteil: Mit der Vereinfachung des Verfahrens werden Importe über deutsche Häfen, Flughäfen und Logistikzentren gestärkt. Der Standort wird attraktiver und zusätzliche Wertschöpfung findet in Deutschland statt. Damit steigen die Steuereinnahmen des Fiskus.“
Die Finanzminister der Länder haben sich dafür ausgesprochen, das neue Verfahren möglichst bis zum 1. Januar 2030 einzuführen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat das Grundkonzept für die Umstellung entwickelt. Das DVF anerkenne, dass die notwendigen rechtlichen und IT-technischen Anpassungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Allerdings dränge die Umstellung.

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