Erhöhte Fördersätze

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Seit Oktober gilt eine neue Richtlinie zur Ausbildungsplatzförderung in der Seeschifffahrt – mit[ds_preview] erhöhten Fördersätze. Diese gelten für Schiffsmechaniker sowie Nautische und Technische Offiziersassistenten. Crewing Agenturen sind künftig nicht mehr antragsberechtigt, sondern nur Reeder im Sinne von § 4 des Seearbeitsgesetzes, also Eigentumsreeder, Bareboat-Charterer oder Vertragsreeder. Der Zuschuss für Schiffsmechaniker beträgt anstatt bisher 25.500 € jetzt 32.000 €, für Nautische Offiziersassistenten anstatt bisher 12.700 € jetzt 16.000 €, für Technische Offziersassistenten anstatt 17.000 € jetzt 21.000 €. Alle Antragstellermüssen die Zuschüsse vor Abschluss von Ausbildungsverträgen für die geplante Anzahl von Ausbildungsplätzen mit dem Sammelantrag beantragen. Der einzelne Ausbildungsvertrag dürfe erst nach Eingang des positiven Bescheids über die grundsätzliche Förderfähigkeit geschlossen werden.