Die Hamburger Hafenwirtschaft im Branchenv[ds_preview]erband UVHH hat die Hafenbehörde HPA aufgefordert, das operative Geschäft künftig wieder den Unternehmen zu überlassen und sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren.

Verlässlichkeit und Qualität in der Abwicklung der Güterverkehre seien Markenzeichen des Standort. Dies zu sichern und weiter auszubauen sollte Ziel aller Beteiligten sein. »Dazu gehört eine leistungsfähige Hafenverwaltung, die die richtigen Prioritäten setzt. Leider musste die Hafenwirtschaft in der Vergangenheit feststellen, dass wichtige Verantwortungsbereiche, wie zum Beispiel die Unterhaltungsbaggerungen, vernachlässigt wurden«, teilte der UVHH heute mit. Man fordere daher, dass sich die Hamburg Port Authority (HPA) künftig wieder auf ihre Kernaufgaben entsprechend des HPA-Gesetzes konzentriert – der Unterhaltung und dem Ausbau der Hafeninfrastruktur. »Dazu gehört auch, dass die HPA das operative Geschäft den Hafen- und Logistikunternehmen überlässt, und sich nicht als oberster Unternehmenslenker versteht, der sich direkt in die Kundenbeziehungen einmischt«, hieß es weiter.

Nach dem leichten Rückgang im Umschlag der ersten neun Monate und dem Aufwärtstrend im dritten Quartal betonte der Verband die »traditionelle Scharnierfunktion, welche die Wirtschaftsräume Südostasiens mit dem Baltikum verbindet«. Eine sich abkühlende Weltkonjunktur, Chinas abnehmende Wachstumsraten und Russlands Rezession träfen den Logistikstandort Hamburg daher besonders stark.

»Statistik nur bedingt aussagekräftig«

Die Seehafenstatistik sei allerdings nur bedingt aussagekräftig. UVHH-Präsident Gunther Bonz sagte: »Die Seegüterumschlagstatistik betrachtet nur einen Teil des Umschlages im Hamburger Hafen, und zwar ausschließlich das Löschen und Beladen von Seeschiffen und Feedern. Der Güterumschlag im Hafen ohne „Seebezug“, zum Beispiel zwischen Bahn, Lkw oder Binnenschiff, ist in dieser Statistik nicht enthalten.« Eine reduzierte Betrachtung des Seegüterumschlags spiegele deshalb nicht die gesamte Umschlagleistung der Hamburger Hafenbetriebe wider und ist damit für die wirtschaftliche Entwicklung des Hafens nur eingeschränkt aussagefähig.

»Deshalb sollten neben der reinen TEU-Zählung auch die sogenannten Hinterlandfaktoren bei der Bewertung der Bedeutung des Hafens berücksichtigt werden. Beispielsweise erzielt der Umschlag über die Bahn deutlich mehr Wertschöpfung als der reine Feederumschlag«, so Bonz. In den ersten neun Monaten des Jahres konnte der Gütertransport auf der Schiene erneut ein Plus von 3,1 % vorweisen. Dabei seien bereits von Januar bis September 2016 rund 1,8 Mio. Container (1,9 %) per Bahn transportiert worden, so dass mit einem weiteren Rekordergebnis für das Jahr 2016 zu rechnen ist.

Kritik übte der UVHH auch an der Infrastrukturpolitik. Notwendig sei eine zügige Umsetzung der im Bundesverkehrswegeplan und in den Ausbaugesetzen enthaltenen norddeutschen Infrastrukturmaßnahmen. Dabei müsse ein besonderes Augenmerk auf eine koordinierte Umsetzung aller Sanierungs-, Aus- und Neubaumaßnahmen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen auf den wichtigen Verkehrsachsen erfolgen. Aus Sicht der Hafenwirtschaft hat sich der Einsatz des A7-Koordinators bewährt. Diesem Beispiel folgend sollte ein Verkehrs-Koordinator für alle Straßenbaumaßnahmen in der gesamten Metropolregion Hamburg eingesetzt werden, hieß es.

Elbvertiefung für UVHH »essentiell«

Trotz der schwächelnden weltweiten Umschlagmengen hält der UVHH an seiner Forderung nach einer Elbvertiefung fest. In der Schifffahrt gilt das Projekt mittlerweile als nicht mehr zwingend notwendig, weil andere Häfen wie Rotterdam, Antwerpen und Wilhlemshaven besser für Anläufe von »Mega-Boxern« geeignet sind und auch einen zeitlichen Vorsprung vor Hamburg haben. Man solle sich in der Elbmetropole auf andere Projekte konzentrieren, heißt es mancherorts.

Der UVHH sieht das anders und hofft auf zusätzliches Geschäft für seine Mitglieder. »Für den Hafen weiterhin existenziell ist die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe, deren mündliche Verhandlung vom 19. bis zum 21. Dezember 2016 fortgeführt wird.« . Gunther Bonz: »Ende des Jahres wird in Leipzig die mündliche Verhandlung über die partielle Vertiefung und Verbreiterung der Fahrrinne fortgeführt. Die Hafenwirtschaft hofft, dass Anfang 2017 der Rechtsstreit zwischen dem Bund, Hamburg und den Naturschutzverbänden beendet sein wird. Die Hafenwirtschaft geht davon aus, dass bei einem positiven Ausgang des Rechtsstreits alle notwendigen vorbereitenden und zulässigen Maßnahmen so getroffen worden sind, dass mit der Umsetzung der Maßnahme unverzüglich begonnen werden kann.«