Der Deutsche Bundestag hat in der vergangenen Nacht eine Novelle des Seearbeitsrechts beschlossen.
Wichtigste Änderung ist, dass die deutschen Seemannsmissionen durch den Bund zukünftig mit 1 Mio. € pro Jahr statt der bisherigen 500.000 € unterstützt werden, die Förderung für di[ds_preview]e katholische »Stella Maris« und die evangelische »Deutsche Seemannsmission e.V.« wird damit verdoppelt. Die fiskalischen Voraussetzungen hierzu wurden bereits im Herbst in den Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2019 getroffen, wie die Abgeordneten Rüdiger Kruse und Christoph Ploß in einem gemeinsamen Statement bestätigten.
Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat nun mit den Stimmen von Union, SPD, Linken und Grünen die von der Großen Koalition vorgeschlagene Änderung des Seearbeitsgesetzes verabschiedet; AfD und FDP enthielten sich bei der Abstimmung.
Kruse, Mitglied im Haushaltsausschuss und Beauftragter der CDU/CSU-Fraktion für die maritime Wirtschaft, zeigte sich sehr zufrieden: »Seeleute arbeiten sieben Tage in der Woche. Sie leben monatelang auf engem Raum fern von Heimat und Familie, ohne ihre gewohnte kulturelle Umgebung und Sprache. Unsere Seemannsmissionen leisten Seelsorge und vielfältige praktische Hilfe für die Menschen, die täglich mit diesen Belastungen in die deutschen Häfen einfahren.«
Der CDU-Politiker Ploß, Mitglied im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur betonte: »Wir unterstreichen mit der Verdopplung der jährlichen Förderung die besondere Bedeutung der Seemannsmission in allen deutschen Häfen. Auch in Hamburg werden die Seemannsmissionen davon profitieren. Hier finden Seeleute eine Anlaufstelle, die sie sozial umfassend unterstützen und beraten kann.«
Die Seemannsmission ist in zahlreichen Häfen aktiv, nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. Hierzulande engagiert sie sich etwa in Brake, Bremen, Bremerhaven, Brunsbüttel, Cuxhaven, Duisburg, Emden, Hamburg (Altona, Duckdalben, Krayenkamp), im Nordelbischen Seemannspfarramt, Kiel, Lübeck, Rostock, Stade-Bützfleth und Wilhelmshaven.
Mit dem 2006 in Kraft getretenen Seearbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation hatten sich die Unterzeichnerstaaten – darunter Deutschland – dazu verpflichtet, in ihren Seehäfen Sozialeinrichtungen für Seeleute vorzuhalten. In den deutschen Häfen wird diese Aufgabe von den kirchlichen Seemannsmissionen übernommen. Da der Bund aus diesem Grund keine eigenen staatlichen Einrichtungen für die Betreuung der Seeleute an Land schaffen muss, beteilige er sich an der Finanzierung der konfessionellen Einrichtungen, heißt es seitens der Seemannsmission.