
Seit Januar gilt das neue Schwefellimit der IMO für Schiffskraftstoffe, ab März dürfen nicht konforme Kraftstoffe auch nicht mehr an Bord transportiert werden. Weil das ausnahmslosumgesetzt werden soll, ist ein entsprechendes Bewusstsein aufseiten der Schiffsbesatzungen nötig.
Die neuen Anforderungen der IMO verbieten ab dem[ds_preview] 1. Januar 2020 die Verwendung von nicht konformem Kraftstoff und ab dem 1. März 2020 die Beförderung von nicht konformem Kraftstoff zur Verwendung auf dem Schiff, es sei denn, das Schiff ist mit einem Abgasreinigungssystem (EGCS) ausgestattet.
»Die neuen Emissionsanforderungen werden zu einer erheblichen Verringerung der Schwefelemissionen aus dem Schifffahrtssektor führen und zu einer verbesserten Luftqualität beitragen. Dies ist eine sehr wichtige Umweltmaßnahme und ein bedeutender Beitrag zum ›Green Shift‹. Die Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften wird der Hauptschwerpunkt der norwegischen Seefahrtsbehörde sein«, sagt Alf Tore Sørheim, Leiter der Abteilung für Betriebsaufsicht.
Bewusstsein schärfen
Um das Bewusstsein für die Umsetzung der neuen Regeln im Vorfeld zu schärfen, informieren sowohl die Mitgliedsbehörden des Paris MOU als auch die des Tokyo MOU seit Anfang 2019 die Schiffsbesatzungen. Die neuen Anforderungen und das Datum der Anwendung sollten sie sich merken.
Während dieser Informationskampagne habe sich das Bewusstsein der Schiffsbesatzung für die neuen Regelungen als hoch erwiesen, insbesondere im Hinblick auf die am 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Anforderungen, berichtet Sørheim. Der Schwerpunkt liege daher nun auf den Anforderungen, die am 1. März 2020 gelten.
Es gibt drei Möglichkeiten für Schiffseigner und -betreiber, die Anforderungen zu erfüllen. Sie können konformen Kraftstoff mit einem Schwefelgehalt von nicht mehr als 0,50% m/m verwenden, einen alternativen Brennstoff wie LNG mit einem Schwefelgehalt von 0,50 % m/m oder weniger oder ein »alternatives Mittel zur Einhaltung der Vorschriften« einbauen. Das wäre beispielsweise ein EGCS, das gemäß MARPOL Annex VI genehmigt wurde.
Ausnahmslose Anwendung der Gesetze
Der Konsens auf der IMO-Meeresumweltsitzung MEPC 73 war, dass es nicht notwendig ist, die Hafenstaatkontrollbehörden um einen »praktischen und pragmatischen« Ansatz zu bitten, da die Einhaltung der Vorschriften erwartet wird. Daher haben sich beide Memoranden darauf geeinigt, dass die Anforderungen in Bezug auf die Umsetzung der 0,50% m/m Schwefelobergrenze ausnahmslos angewendet werden. Dies schließt das Beförderungsverbot für nicht konforme Kraftstoffe ab dem 1. März 2020 ein.
Ab dem 1. März 2020 darf nicht konformer Kraftstoff nur dann zur Verwendung auf dem Schiff mitgeführt werden, wenn das Schiff mit einem EGCS ausgestattet ist. In Fällen, in denen konformer Kraftstoff nicht erhältlich ist, muss dem Flaggenstaat und der zuständigen Behörde des nächsten Anlaufhafens ein Fuel Oil Non-Availability Report (FONAR) vorgelegt werden.