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Die Verbände CLECAT, ESC, ETA und FEPORT, die Verlader, Spediteure und Hafendienstleister vertreten, lehnen die Verlängerung der Consortia Block Exemption Regulation (CBER) der EU ab.

Sie wenden sich gegen die Aufnahme [ds_preview]der Entscheidung, die Gruppenfreistellung für Konsortien um weitere vier Jahre zu verlängern, in das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2020. Durch die CEB werden die Analyse der Einhaltung von Wettbewerbsregeln durch die Konsortien vereinfacht, die Abhängigkeit von externer Beratung begrenzt und die Rechtskosten gesenkt. Das sei gut für die Reedereien, benachteilige aber andere Parteien in der Lieferkette, so die Kritik.

Die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission habe nicht nur die Ansichten der anderen Akteure in der Lieferkette, die alle auf die ursprüngliche Konsultation im Jahr 2018 geantwortet hatten, weitgehend zurückgewiesen. Die Verbände teilen auch alle die Ansicht, dass die von der Kommission vorgebrachten Argumente viele rechtliche Mängel aufweisen. Diese Mängel beziehen sich auf viele Fragen – fehlende Daten, einseitige Annahmen über Effizienzgewinne unter Vernachlässigung nicht tarifbezogener Parameter, das Fehlen einer angemessenen Definition der räumlich relevanten Märkte zur Bewertung der Marktanteile und ein »völliges Versagen« bei der Ermittlung der verbleibenden Vorteile für die Nutzer, wenn die CBER fortgesetzt würde.

»Wir fordern die Kommission auf, Antworten auf die Fragen zu geben, die wir im Rahmen der letzten Konsultation aufgeworfen haben und die für unsere jeweiligen Mitglieder von vorrangiger Bedeutung sind«, heißt es.

Positionen anderer Parteien werden ignoriert

»Diese Entscheidung basiert auf der Einschätzung, dass die CBER den Reedereien Geld spart und den bürokratischen Aufwand in der Kommission verringert, wobei die Ansichten der anderen Parteien in der maritimen Lieferkette, die nicht in den Genuss einer ähnlichen Ausnahmeregelung kommen, aber in vielen Fällen mit den Reedereien im Dienstleistungsbereich im Wettbewerb stehen, vollständig verneint werden«, sagt Nicolette van der Jagt, Generaldirektorin von CLECAT.

Lamia Kerdjoudj-Belkaid, Generalsekretärin von FEPORT, fügt hinzu: »Wir bringen unsere starke Uneinigkeit mit dem Verfahren der Europäischen Kommission zum Ausdruck, das zur Veröffentlichung der Entscheidung zur Verlängerung des CBER im Arbeitsprogramm geführt hat. Wir finden die Aussage der Kommission, dass Daten fehlen (wie im Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen vom Dezember 2019 dargelegt), in Anbetracht der Empfehlung, die CEB ohne eine einzige Änderung des Textes zu verlängern, nicht akzeptabel.«

»Massiver Verlust für den Schutz der Verlader«

Denis Choumert, Vorsitzender des ESC: »Die Kommission hat die Auffassung der Kunden, dass eine Gruppenfreistellung einen massiven Verlust für den Schutz der Verlader und Kunden nach europäischem Wettbewerbsrecht darstellt, voll und ganz zurückgewiesen. Sie erklären, dass die Kommission eine solidere Bewertung der Auswirkungen der CBER auf die gesamte Lieferkette benötigt.«

Anna Maria Darmanin, Generalsekretärin der ETA: »Wir haben von der Europäischen Kommission keine Antworten zu den Einwänden erhalten, die wir in unserer rechtlichen Analyse im Rahmen der letzten Konsultation zum CBER, die am 3. Januar 2020 abgeschlossen wurde, detailliert dargelegt haben.«

Generell verbietet das EU-Recht zwar Vereinbarungen, die den Wettbewerb beschränken. Jedoch stellt die »Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtskonsortien« die Zusammenarbeit von Reedereien mit einem gemeinsamen Marktanteil von weniger als 30 % unter bestimmten Umständen automatisch von diesem Verbot frei, um die Effizienz der Linienschifffahrt im Interesse der Nutzer und Verbraucher zu steigern. Preisabsprachen sind nicht zulässig. Kritik am Vorgehen der EU kommt vonseiten der Spedituere oder der OECD immer wieder auf.