Kreuzfahrtreedereien können in der Corona-Krise ein Jahr lang die Tilgung von Exportkrediten aussetzen. Darauf haben sich mehrere europäische Länder verständigt.
Mit Ausbruch der Corona-Krise wächst die Gefahr, dass Kreuzfahrtreedereien [ds_preview]aufgrund fehlender Liquidität Schiffsbestellungen stornieren und Neubau-Investitionen verschieben. Um mögliche »fatale« Auswirkungen für Tausende von Beschäftigten bei den Werften und Unternehmen zu verhindern, können die Reedereien für ein Jahr die Aussetzung ihrer Schuldentilgung beantragen, wenn Neubauten mit staatlichen Exportkreditgarantien finanziert sind (Debt Holiday).
Darauf hätten sich die Regierungen in Deutschland, Frankreich, Finnland, Italien und Norwegen verständigt, teilt das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin jetzt mit. Allein Deutschland betrifft das Zahlungsverpflichtungen für Kreuzfahrtschiffe im Wert von rund 25 Mrd. €, heißt es. Der Löwenanteil daran entfällt auf die Meyer Werft.
»Wir stabilisieren damit in der aktuellen Krisensituation die langjährigen Geschäftsbeziehungen der europäischen Werften«, sagt der maritime Koordinator der Bundesregierung, Norbert Brackmann. Zugleich werde für den Bund das Risiko des Ausfalls der staatlich abgesicherten Schiffsfinanzierungen abgesichert.
Reedereien, die eine Aussetzung der Schuldentilgung beantragen möchten, können sich ab sofort über ihre kreditgebenden Banken (ECA-Agenten) an die jeweiligen staatlichen Exportkreditagenturen wenden, heißt es weiter.