Seeleute
Foto: Wägener
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Die Organisation Human Rights at Sea hat heute den Jahresbericht zu Flaggenstaaten und Menschenrechten veröffentlicht. Im Fokus stehen dabei die Vereinigten Arabischen Emirate, Indien und Malta.

[ds_preview]Der Bericht »2020 Flag States and Human Rights« enthält eine Bewertung der Praxis der Flaggenstaaten bei der Überwachung, Berichterstattung und Durchsetzung von Menschenrechtsverpflichtungen an Bord von Schiffen.

In diesem Jahr konzentrierte sich das Projekt auf drei Flaggenstaaten, die Vereinigten Arabischen Emirate, Indien und Malta, deren öffentliche Positionen unabhängig voneinander überprüft und kommentiert wurden, und zwar in Bezug auf die wenig erforschte Frage der Praxis der Flaggenstaaten in Bezug auf nationale und internationale Menschenrechtsverpflichtungen.

»In jedem Flaggenstaat gibt es unterschiedlich hervorgehobene Mechanismen, die ein gewisses Maß an Überwachung und Berichterstattung in Bezug auf Menschenrechtsfragen, die ans Licht kommen, gewährleisten sollen. Gemäß der Pariser Absichtserklärung wird Malta als weißer Flaggenstaat aufgeführt, während Indien als grauer Flaggenstaat aufgeführt ist. Im Gegensatz dazu sind die VAE nicht Vertragspartei der MoUs von Paris oder Tokio. Während die Seebehörden die Hauptverantwortung für die Gewährleistung der Wirksamkeit der Überwachungs- und Meldesysteme der Flaggenstaaten tragen, zeigt der Bericht, dass diese Mechanismen nicht immer ausreichend umgesetzt werden«, heißt es in der Bewertung.

Der Schutz der Seeleute an Bord von unter VAE-Flagge fahrenden Schiffen beispielsweise hänge oft von der Berichterstattung der Medien, Wohlfahrts- oder NGOs ab und nicht von den verfügbaren und verkündeten Beschwerdemechanismen auf staatlicher Ebene, so der Bericht. »Dies wird durch das offensichtliche Versagen der VAE belegt, die notwendigen Anforderungen der Listen der MoUs von Paris oder Tokio zu erfüllen, was darauf hindeutet, dass regelmäßigere Schiffsinspektionen erforderlich sind. Zwar liegen bisher keine Berichte über Menschenrechtsverletzungen für den Flaggenstaat Malta vor, die den Verfassern bekannt sind, doch gibt es Raum für Verbesserungen im Hinblick auf klare Berichts- und Beschwerdemechanismen, die den Seeleuten zur Verfügung gestellt werden müssen«, heißt es weiter.

Dem Bericht zufolge hat sich Indiens Leistung »von Jahr zu Jahr« verbessert, indem das Land geeignete politische Maßnahmen ergriffen hbe, um das Ziel der Verbesserung seines Ansehens zu erreichen. Es bestehe zwar ein klarer politischer Wille, es besser zu machen, doch sei es schwierig, die Initiativen und Mechanismen zu identifizieren, die eingeführt wurden, um Indiens Aufzeichnungen über gemeldete Menschenrechtsverletzungen auf See tatsächlich zu verbessern. Die Nichtzahlung von Heuern und das Aussetzen von Seeleuten seien eindeutig die dringendsten Probleme.

Alle drei Flaggenstaaten benötigen nach Ansicht von Human Rights at Sea mehr öffentliche Politik und legislative Entwicklungen, um die Arbeitsbedingungen an Bord der Schiffe unter ihrer Flagge zu verbessern und sicherzustellen, dass wirksamere und transparentere Berichterstattungs- und Überwachungsmechanismen eingerichtet werden. Weil die Bewertungen durch die MoUs nur begrenzt die Einhaltung der Menschenrechtsverpflichtungen widerspiegeln, sollten Überwachung und Schutz der Menschenrechte »eine Priorität und Teil des Tagesgeschäfts« der Flaggenstaaten werden.

Der vollständige Bericht kann hier abgerufen werden. Der Report wurde von Forschern der University of Bristol Law School in Partnerschaft mit Human Rights at Sea als Teil erstellt.