Turbine installation at North Sea wind farm Deutsche Bucht
Foto: Northland Deutsche Bucht

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat den Flächenentwicklungsplan für das erhöhte Ausbauziel von 20 GW Offshore-Windenergie bis 2030 veröffentlicht.

Das BSH legt mit dem FEP für die Jahre ab 2026 in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee Flächen fest, auf denen künftig Offshore-Windparks errichtet werden sollen. Es legt zugleich fest, wie und wann diese Flächen an das landseitige Stromnetz angebunden werden und legt technische Grundsätze für die Anbindungsleitungen fest. Im Rahmen der durchzuführenden Strategischen Umweltprüfung wurde ermittelt, beschrieben und bewertet, welche möglichen Auswirkungen die Durchführung des Plans auf die Meeresumwelt hat.

»Mit der Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans zur planerischen Umsetzung des Ziels des Ausbaus der Offshore-Windenergie von 20 GW bis 2030 leistet das BSH einen wichtigen Beitrag für die Energiewende. Die Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans sichert auch für das erhöhte Ausbauziel einen geordneten und aufeinander abgestimmten Ausbau der Windenergie auf See und der zugehörigen Netzanbindungen«, so die Präsidentin des BSH, Karin Kammann-Klippstein.

Erstmals »sonstige Energiegewinnungsbereiche« ausgewiesen

Die Festlegungen des Flächenentwicklungsplans (FEP) erfolgen auf Basis des gerade in Kraft getretenen neuen gesetzlichen Ausbauziels für Windenergie auf See in Höhe von 20 GW bis zum Jahr 2030. Mit der Veröffentlichung des FEP setzt das BSH auch die Aufgaben aus der Bund-Länder-Vereinbarung vom 11. Mai 2020 um.

Erstmals legt das BSH auch sogenannte sonstige Energiegewinnungsbereiche fest. In diesen Bereichen sollen innovative Energiegewinnungsformen beispielsweise für die Wasserstoffproduktion ohne Anschluss an das öffentliche Stromnetz erprobt werden.

Der Flächenentwicklungsplan 2020 und die Umweltberichte (Nord- und Ostsee) sind auf der Internetseite des BSH abrufbar.