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Um die Öffentlichkeit in die Planung von Offshore-Windparks einzubeziehen, hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) eine zweite Konsultationsrunde gestartet.[ds_preview]

Der Schritt der Behörde ist Teil der sogenannten »Fortschreibung der Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in der Nord- und Ostsee«. Dabei stehen der überarbeitete Planentwurf und die Umweltberichte zur Debatte. Der Raumordnungsplan ist das zentrale Planungsinstrument für die Steuerung und den ausgewogenen Ausgleich unterschiedlicher Nutzungen und Interessen in der AWZ.

BSH, Kamman-Klipps
Karin Kammann-Klippstein (Foto: BSH)

»Auf der Grundlage der Rückmeldungen aus der nationalen und internationalen Beteiligung sowie der Abstimmungsgespräche zwischen den zuständigen Bundesministerien zum ersten Planentwurf haben BMI und BSH den Planentwurf optimiert« sagte BSH-Präsidentin Karin Kammann-Klippstein. Durch die Festlegung von großen Flächen für die Windenergie auf See trage der Entwurf aktiv zum Klimaschutz und dem Erreichen des gesetzlichen Ziels von 40 GW bis zum Jahr 2040 bei.

Zugleich soll er den Interessen des Naturschutzes und den traditionellen Nutzungen wie zum Beispiel der Schifffahrt und der Fischerei gerecht werden. Kammann-Klippstein betonte, dass angesichts der sich abzeichnenden Flächenkonkurrenz auf dem Meer der Steuerungsaufgabe der maritimen Raumordnung eine immer größere Bedeutung zukomme.

Die zweite Konsultationsrunde bietet Ländern, Verbänden und der allgemeinen Öffentlichkeit bis zum 25. Juni Gelegenheit zur Abgabe weiterer Stellungnahmen. Am 11. Juni findet ein Termin für Rückfragen und zum Austausch von Informationen statt.

Der zweite Entwurf des Raumordnungsplans und die überarbeiteten Umweltberichte sind auf der Internetseite des BSH (www.bsh.de) abrufbar. Auf der Seite stehen auch weitergehende Informationen zur Verfügung.