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Die Staatsanwaltschaft hat die Räumlichkeiten von Reedereien in Hamburg und Bremen durchsucht. Es geht um die möglicherweise illegale Verschrottung von Handelsschiffen.

Büros und Privatwohnungen sollen [ds_preview]in Hamburg durchsucht worden sein. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat die Vollstreckung von 22 Durchsuchungsbeschlüssen im Rahmen dreier Ermittlungsverfahren bestätigt. Die Razzia, bei der sieben Objekte durchsucht wurden, steht im Zusammenhang mit der mutmaßlich illegalen Abwrackung dreier Frachtschiffe in Asien.

Der Vorwurf: Die Beschuldigten hätten als verantwortliche Betreiber von Seeschiffen die Schiffe nach Ablauf der wirtschaftlichen Nutzungsdauer nicht ordnungsgemäß in Werften zum umweltgerechten Abwracken verbracht, sondern an Dritte verkauft. Die Schiffe, bei denen es sich rechtlich um gefährlichen Abfall handelte, sollen von den Dritten aus dem EU Gebiet nach Pakistan verbracht worden sein, wo sie auf einen ungesicherten Strand gefahren (Beaching) und dort unter umweltgefährdenden Umständen abgewrackt wurden.

Die Ermittler hätten schriftliche Unterlagen und elektronische Daten sichergestellt, die nun ausgewertet würden, heißt es. Die Ermittlungen dauern an. Dem Vernehmen nach sollen auch Räumlichkeiten der Rickmers-Holding durchsucht worden sein.

Es geht um die Schiffe »E.R. Hamburg« (1.744 TEU, Bj. 1998), »Florida 1« (4.444 TEU, Bj. 2005) und »Alexandra Rickmers I« (2.210 TEU Bj. 1997) im August und September 2017.

»Das den Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten erfüllt den Anfangsverdacht des Verstoßes gegen § 18a Abs. 1 Nr. 2 b) des Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen und des Basler Übereinkommens vom 22. März 1989 über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung
(Abfallverbringungsgesetz)«, bestätigt die Staatsanwaltschaft Hamburg auf Nachfrage.

Der § 18a AbfVerbrG sieht als Strafandrohung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. In der jüngeren Vergangenheit hatten Fälle in den Niederlanden für Aufsehen gesorgt. Hier waren die Reedereien Seatrade und Reederei Holland Maas Scheepvaart Beheer II zu hohen Geldstrafen verurteilt worden, weil sie Schiff zur Verschrottung nach Indien verkauft und dabei gegen EU-Gesetze zur Giftmüllausfuhr verstoßen hatten.