Nach langen Jahren mit Planungen, Klagen, Urteilen, neuen Planungen und Baggerarbeiten ist die jüngste Elbvertiefung nun offiziell abgeschlossen.[ds_preview]

Die Freigabe der zweiten Stufe der offiziell »Fahrrinnenanpassung« genannten Maßnahme erfolgte heute, wie der Hamburger Senat und die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) mitteilten. »Damit ist nun das Vorhabenziel, 13,5 m tiefgehenden Containerschiffen eine tideunabhängige Erreichbarkeit des Hamburger Hafens zu ermöglichen, erreicht«, heißt es. Tideabhängig seien auch größere Tiefgänge möglich. Die ein- und auslaufende Schifffahrt profitiere den Angaben zufolge jetzt – je nach Schiffsabmessung – von einer Tiefgangerhöhung zwischen 1,00 m und 1,90 m.

»Meilenstein für die Schifffahrt«

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Michael Westhagemann (Foto: BMVI)

Wirtschaftssenator Michael Westhagemann nannte den Abschluss der Arbeiten einen »Meilenstein« für den Schiffsverkehr nach Hamburg: »Für Deutschlands größten Hafen bedeutet das bessere Anlaufbedingungen, die den Reedereien ermöglichen, mehr Ladung nach Hamburg zu bringen.«

WSV-Präsident Hans-Heinrich Witte sagte: »Neben den nautischen Vorteilen bringen die erweiterten Tiefen einen ökonomischen und ökologischen Mehrwert. Denn mehr Tiefe bedeutet eine bessere Auslastung der Schiffe und führt damit zu weniger Emissionen pro transportierter Tonne.«

Zweistufiges Verfahren

Die Baggerarbeiten zur abschnittsweisen Vertiefung und streckenweisen Verbreiterung der Fahrrinne sind sowohl im Bereich der Delegationsstrecke als auch im Zuständigkeitsbereich des Bundes seit dem Frühjahr 2021 abgeschlossen. In Anlehnung an die nach der vorangegangenen Fahrrinnenanpassung im Jahr 1999 entwickelten Vorgehensweise hatten sich das Oberhafenamt der HPA und die nautischen Dienststellen des Bundes seinerzeit abgestimmt, dass die verbesserten Tiefgänge in zwei Stufen vorgenommen werden.

Die erste Freigabestufe wurde am 3. Mai 2021 umgesetzt. Die den Hamburger Hafen anlaufenden Großcontainerschiffe können seitdem die Tiefgangverbesserungen etwa zur Hälfte ausschöpfen. Um die Vorteile für die Schifffahrt »vollumfänglich und dauerhaft« nutzen zu können, seien wie üblich planmäßige Unterhaltungsarbeiten erforderlich, so die Mitteilung weiter.