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Die Polizei hat wegen des Verdachts des illegalen Abwrackens von Schiffen im Ausland erneut Büros von Reedereien in Hamburg und Umgebung durchsucht.[ds_preview]

Die Polizei habe fünf Objekte in Hamburg und Elmenhorst (Kreis Herzogtum Lauenburg) durchsucht, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Hamburg der Nachrichtenagentur dpa. Zuerst hatte das »Hamburger Abendblatt« darüber berichtet.

Es seien umfangreiche schriftliche Unterlagen und digitale Speichermedien sichergestellt beziehungsweise beschlagnahmt worden. Ermittelt werde wegen des »unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen«.

Einem Bericht des »Hamburger Abendblatts« zufolge geht es unter anderem um Schiffe der ehemaligen Hamburger Reederei Hansa Shipping: das 2016 am Strand von Alang in Indien abgewrackte Containerschiff »Caribe« (Baujahr 2002, 4.389 TEU) und um das  2017 in Bangladesch zerlegte Containerschiff »Bosun« (Baujahr 2002, 2.674 TEU).

Bereits im vergangenen Sommer waren Ermittler unter anderem in den Büros der E.R. Capital aufgetaucht. Es ging um die Schiffe »E.R. Hamburg« (1.744 TEU, Baujahr 1998), »Florida« (4.444 TEU, Baujahr 2005) und »Alexandra Rickmers« (Baujahr 1997, 2.210 TEU).

Der Vorwurf damals wie heute: Die Beschuldigten hätten als verantwortliche Betreiber ihre Schiffe nicht ordnungsgemäß und umweltgerecht abgewrackt, sondern stattdessen zum Schrottwert an Dritte verkauft. Danach seien die Schiffe in Asien auf einen ungesicherten Strand gefahren (Beaching) und dort unter umweltgefährdenden Umständen zerlegt worden. Das ist strafbar.

Der § 18a AbfVerbrG sieht als Strafandrohung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. In der jüngeren Vergangenheit hatten Fälle in den Niederlanden für Aufsehen gesorgt. Hier waren die Reedereien Seatrade und Reederei Holland Maas Scheepvaart Beheer II zu hohen Geldstrafen verurteilt worden, weil sie Schiffe zur Verschrottung nach Indien verkauft und dabei gegen EU-Gesetze zur Giftmüllausfuhr verstoßen hatten. In Norwegen wurde Ende 2020 der Reeder Georg Eide zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt.

Laut EU Ship Recycling Regulation (EU SRR) dürfen Schiffe eigentlich nur noch in von der EU zugelassenen Werften verschrottet werden. Die Regelung kann allerdings durch Umflaggen des Schiffs vor der Verschrottung umgangen werden. Dann kommt die Waste Shipment Regulation (EU WSR) zum Tragen, die den Export von Abfallstoffen verbietet.