Training im zur Abwehr von Piraten Piraterie (Foto IMO)
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Wegen der erheblichen Verbesserung der Sicherheitslage am Horn von Afrika wird zum 1. Januar 2023 der Status des Seegebiets im Indischen Ozen als Piraterie-Hochrisikogebiet (HRA) aufgehoben.[ds_preview]

Nach mehr als einem Jahrzehnt der Bekämpfung der Piraterie in der Region heben die großen Schifffahrtsverbände nun die Einstufung als HRA auf. »Die Aufhebung des HRA spiegelt eine deutliche Verbesserung der Pirateriesituation in der Region wider, die vor allem auf die konzertierten Bemühungen vieler regionaler und internationaler Akteure zur Bekämpfung der Piraterie zurückzuführen ist. Seit 2018 hat es vor Somalia keine Piratenangriffe auf Handelsschiffe mehr gegeben«, erklärt die Branchenorganisation Bimco.

Die IMO im Vorfeld der nächsten Sitzung des Schiffssicherheitsausschusses über die Entscheidung der Internationalen Schifffahrtskammer (ICS), der BIMCO, der International Marine Contractors Association (IMCA), der Verbände Intercargo, Intertanko und des Oil Companies International Marine Forum (OCIMF) informiert.

Die Aufhebung des HRA-Status tritt am 1. Januar 2023 um 0001 UTC in Kraft, so dass Charterer, Schiffseigner und Betreiber Zeit haben, sich auf die veränderte Lage einzustellen. »Die Best Management Practices 5 (BMP5) werden weiterhin die notwendigen Leitlinien für die Schifffahrt bereitstellen, um sicherzustellen, dass für jede Reise Bedrohungs- und Risikobewertungen erstellt werden, um die Risiken zu mindern, die durch die verbleibenden Sicherheitsbedrohungen in der Region entstehen«, erklärt Bimco.

Die Schifffahrtsindustrie werde weiterhin die Bedrohungen für die Sicherheit im Seeverkehr überwachen und Ratschläge erteilen, um die sichere Durchfahrt der Schiffe und ihrer Besatzung zu gewährleisten.

Das zu streichende Gebiet ist das “Hochrisikogebiet”, das auf der UKHO-Karte Q6099 verzeichnet ist. Das von UKMTO verwaltete »Freiwillige Meldegebiet« (VRA) hat sich nicht geändert. Schiffe, die in das VRA einfahren, werden aufgefordert, sich bei der UKMTO zu melden und beim Maritimen Sicherheitszentrum für das Horn von Afrika (MSCHOA) gemäß den bewährten Managementpraktiken der Industrie zu registrieren.