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Schwerwiegende Mängel an Bord führen zu einem Auslaufverbot für ein Massengutschiff im Braker Hafen. [ds_preview]

Seit Montag kann der 230 m lange Frachter den Braker Hafen nicht verlassen. Das Schiff hatte dort festgemacht, um Ladung aus Brasilien zu entladen. Wie die Wasserschutzpolizeiinspektion informiert, ist eine Vielzahl an Mängel der Grund für das Auslaufverbot. Bei Kontrollen wurden der Polizei zufolge Mängel sowohl hinsichtlich der Technik, der Ausrüstung, der Vertrautheit der Crew mit Notfallmaßnahmen als auch im Bereich der Umweltverhaltensvorschriften deutlich.

Hinsichtlich des Umgangs mit Schiffsmüll stellte die Wasserschutzpolizei Brake Unregelmäßigkeiten in der Führung der Aufzeichnungen fest. Diese wurden offenbar bereits seit Jahren nicht konform zu den internationalen Übereinkommen vorgenommen und ließen dadurch viel Spielraum hinsichtlich möglicher Manipulationen in Bezug auf die (unrechtmäßige) Entsorgung von Schiffsmüll und deren Dokumentation.

Die Verschmutzung der Meere und die Gefährdung der marinen Tierwelt durch Müll, insbesondere Plastikmüll, ist ein großes Umweltproblem, so die Polizei. Internationale Übereinkommen enthalten detaillierte Regelungen zur Handhabung des an Bord anfallenden Mülls. Es gelte der Grundsatz, dass das Einbringen oder Einleiten aller Arten von Müll ins Meer verboten ist. Bei den wenigen Ausnahmen wie z.B. für Ladungsrückstände, die als nicht schädlich für die Meeresumwelt eingestuft sind, oder für Lebensmittelabfälle gelten genau festgelegte Bedingungen; in Sondergebieten wie zum Beispiel Nord- und Ostsee gelten noch strengere Vorschriften.

Wasserschutzpolizei Brake initiiert Zwangsentsorgung

Da die Kapazitäten für Plastikmüll und Elektroabfälle an Bord nahezu erschöpft bzw. bereits mehr als ausgeschöpft waren, wurde von der Wasserschutzpolizei Brake über die Hafenbehörde eine Zwangsentsorgung von 4 m³ Schiffsmüll initiiert. Darüber hinaus ermittelte die Wasserschutzpolizei Brake, dass bereits in Brasilien über 500 m³ Ballastwasser zur Stabilisierung des Schiffes aufgenommen wurden. Dieses Ballastwasser muss nach vorgeschriebenen Standards behandelt werden, bevor es wieder außenbords gepumpt werden darf. Auf diese Art sollen Probleme mit ortsfremden Organismen, die einheimische Organismen verdrängen, minimiert werden.

Das an Bord des kontrollierten Schiffes installierte System zur Behandlung des Ballastwassers konnte jedoch nicht ordnungsgemäß betrieben werden, da die dafür benötigten Chemikalien schon vor dem Einlaufen in Brasilien nicht mehr in ausreichender Menge an Bord waren. Nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie als zuständiger Bußgeldbehörde wurde für den seit Oktober 2022 an Bord befindlichen 52-jährigen Kapitän eine Geldbuße in einer Gesamthöhe von über 1.600 € festgelegt.

Auf Grund der Vielzahl und der Qualität der festgestellten Mängel wurde von der Berufsgenossenschaft Verkehr, Dienststelle Schiffssicherheit, gegenüber dem Kapitän ein Auslaufverbot für das Schiff bis zur Behebung der Mängel ausgesprochen. Das Auslaufverbot bedeutet für Schiff und Besatzung einige Tage ungeplanten Aufenthaltes im Braker Hafen.