Landstrom
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Die Bundesregierung will – offenbar ungeachtet aller Haushaltsprobleme – die Nutzung von Landstrom-Technologien in deutschen Häfen vorantreiben und hat die entsprechende »Richtlinie zur Marktaktivierung« angepasst.

Es geht um die BordstromTechII genannte »Richtlinie zur Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen II«.[ds_preview]

Dafür wurde gestern Abend seitens des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und der NOW GmbH ein Update veröffentlicht. Überschrieben ist die Mitteilung mit »Das BMDV setzt die Unterstützung der Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen (BordstromTech) fort.«

Anlass der Anpassung seien »die aufgrund der aktuell gültigen Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erforderlichen Änderungen« der Richtlinie. Sie soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Die BordstromTech II gewährt Investitionszuschüsse zur Ertüchtigung von See- und Binnenschiffen für die Landstromnutzung, zur Bordstromerzeugung aus alternativen Energiequellen oder für die Beschaffung mobiler Landstromsysteme in See- und Binnenhäfen. Mit der Elektrifizierung von Schiffsenergiesystemen unter Verwendung alternativer Energiespeicher-, Energiewandler-, Plug-In- und Stromübergabe-Technologien können zudem Energieeffizienzvorteile genutzt werden, um den Endenergieverbrauch herkömmlicher fossiler Schiffskraftstoffe zu reduzieren.

Zuwendungshöchstgrenzen für Landstrom angehoben

Der Fokus der Richtlinie liegt auf der Förderung von klimafreundlichen Technologien, welche erneuerbare Energiequellen nutzen und zur Luftreinhaltung im Bundesgebiet beitragen. Zudem werden mit der Förderung Anreize für den Aufbau von Versorgungsinfrastrukturen für alternative Kraftstoffe in deutschen See- und Binnenhäfen bzw. an Umschlag- und Liegeplätzen in Deutschland geschaffen.

Diese wird nun ebenfalls angepasst: »Die Zuwendungshöchstgrenzen der Beihilfen für See- und Binnenhäfen wurden im Rahmen der neuen Obergrenzen der AGVO angehoben«, heißt es. Demnach können Investitionszuschüsse für Seehäfen in Höhe von bis zu 5,5 Mio. € und für Binnenhäfen in Höhe von bis zu 2,2 Mio. € gewährt werden, bei einer Förderquote von bis zu 80% der beihilfefähigen Ausgaben für mobile Landstromversorgungssysteme. Zuvor lagen die Obergrenzen bei 5 Mio. € und 2 Mio. €.

Antragsberechtigt sind sowohl Zuwendungsempfänger des privaten als auch des öffentlichen Rechts im Bereich der Schifffahrt sowie der Hafenwirtschaft. Die Richtlinie gilt bis Ende 2026. Eine Antragstellung ist ab sofort möglich.