IMO ship recycling Verschrottung Hong Cong Covention

Nachdem das Inkrafttreten des IMO-Übereinkommens über das Recycling von Schiffen der IMO nun feststeht, wird auch das Verschrottungsland Pakistan Vertragspartei der Hong Kong Convention.

Pakistan, eines der wichtigsten Zielländer für schrottreife Schiffe, ist Vertragspartei des Internationalen Übereinkommens von Hongkong über das sichere und umweltverträgliche Recycling von Schiffen, 2009 (Hong Kong Convention), geworden. Iftikhar Ahmad Rao, pakistanischer Minister für Seeverkehr und Sonderbeauftragter des Premierministers für maritime Angelegenheiten, hinterlegte am 30. November die Beitrittsurkunde bei IMO-Generalsekretär Kitack Lim am IMO-Hauptsitz in London. [ds_preview]

Die Hinterlegung erfolgte im Anschluss an ein von der IMO veranstaltetes nationales Seminar in Karachi, Pakistan, das das Land bei der Umsetzung des Übereinkommens und der damit verbundenen Richtlinien unterstützen sollte. Denn viele Jahre nach Verabschiedung der Konvention, steht seit diesem Jahr ein Termin für das Inkrafttreten fest. Mit dem Beitritt Bangladeschs, eines der wichtigsten Schiffsrecyclingländer und der Unterschrift des Flaggenstaats Liberia im Juni 2023 sind alle Bedingungen erfüllt.

Pakistan ratifiziert Hong Kong Convention bei IMO
Iftikhar Ahmad Rao, pakistanischer Minister für Seeverkehr und Sonderbeauftragter des Premierministers für maritime Angelegenheiten, hinterlegte am 30. November 2023 die Beitrittsurkunde

Das Übereinkommen tritt 24 Monate nach Erfüllung einiger Kriterien in Kraft: nicht weniger als 15 Staaten; nicht weniger als 40% der Welthandelsschifffahrt nach Bruttoraumzahl und eine Schiffsrecyclingkapazität von mindestens 3% der Bruttoraumzahl der gesamten Handelsschifffahrt der oben genannten Staaten. Das Hongkong-Übereinkommen wird damit am 26. Juni 2025 in Kraft treten.

Die Reedereien der Welt warteten seit Jahren auf das Inkrafttreten der Hong Kong Convention – nicht zuletzt, um Rechtssicherheit und eine gewisse Wettbewerbsgleichheit zu bekommen. Zwischenzeitlich hatte die EU mit der EU SRR eigene Vorschriften erlassen, während die Branche immer auf eine internationale Regulierung gepocht hatte. Insbesondere die großen Flaggenstaaten und Verchrottungsländer ließen sich aber lange Zeit für eine Ratifizierung. Entsprechend wurden die letzten Unterschriften von Bangladesch und Liberia als der große Durchbruch gefeiert.

Hong Kong Convention lag seit 2009 in der Schublade

Das Hongkong-Übereinkommen wurde 2009 auf einer diplomatischen Konferenz in Hongkong, China, angenommen. Es soll sicherstellen, dass von Schiffen, die nach dem Ende ihrer Betriebsdauer recycelt werden, keine unnötigen Risiken für die menschliche Gesundheit, die Sicherheit und die Umwelt ausgehen. Es umfasst das Konzept »von der Wiege bis zur Bahre« und befasst sich mit allen Umwelt- und Sicherheitsaspekten des Schiffsrecyclings, einschließlich der verantwortungsvollen Bewirtschaftung und Entsorgung der damit verbundenen Abfallströme auf sichere und umweltgerechte Weise.

Das Übereinkommen erlegt allen Beteiligten – darunter Schiffseignern, Schiffswerften, Schiffsrecyclinganlagen, Flaggenstaaten, Hafenstaaten und Recyclingstaaten – Verantwortung und Pflichten auf.

Mit Inkrafttreten des Hongkong-Übereinkommens müssen Schiffe, die zum Recycling verschifft werden, ein Gefahrstoffverzeichnis (IHM) an Bord mitführen. Von den zuständigen Behörden zugelassene Schiffsrecyclinganlagen müssen einen Schiffsrecyclingplan vorlegen, der für jedes einzelne zu recycelnde Schiff gilt. Darüber hinaus müssen die Regierungen sicherstellen, dass die ihrer Gerichtsbarkeit unterstehenden Recyclinganlagen die Bestimmungen des Übereinkommens einhalten.

Die Hong Kong Convention hat jetzt folgende Vertragsparteien: Bangladesch, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Ghana, Indien, Japan, Kroatien, Liberia, Luxemburg, Malta, das Königreich der Niederlande, Norwegen, Pakistan, Panama, Portugal, São Tomé und Príncipe, Serbien, Spanien und die Türkei.