Kurz vor dem Start des Emissionshandels in der Schifffahrt hat die Bimco vier neue Klauseln vorgelegt, die vertraglich Pflichten und Kosten regeln sollen.
Ab dem 1. Januar unterliegt die Schifffahrt in allen europäischen Gewässern dem Emission Trading Scheme der EU (EU-ETS). Ab dann müssen für alle Schiffe größer als 5.000 BRT Emissionsdaten erfasst und der CO2-Ausstoß über den Erwerb von Zertfikaten (EUA) kompensiert werden. [ds_preview]
EU-ETS
Ab 2024 werden alle Schiffe größer 5.000 BRT, die einen europäischen Hafen anlaufen, schrittweise in den Emissionshandel (Emission Trading Scheme – ETS) einbezogen. Dies gilt mit einer dreijährigen Anlaufphase für 40% aller Emissionen in 2024, 75% in 2025 and 100% in 2026 für Fahrten innerhalb der EU-Gewässer. Für Fahrten zwischen EU- und Nicht-EU-Häfen muss die Hälfte aller Emissionen abgerechnet werden.
Die Schifffahrtsorganisation Bimco hat jetzt lang erwartete ETS-Klauseln vorgelegt, die künftig Bestandteil der Verträge zwischen Eignern und Chartern oder Kunden werden. E-einer der Zusätze regelt das Procedere für Shipmanagement-Verträge, die anderen drei Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zwischen Eignern und Kunden bei Zeitcharter-Verträgen.
»Die Klauseln zielen darauf ab, die Zusammenarbeit zu erleichtern und Klarheit und Sicherheit zwischen den Parteien zu schaffen«, teilte die Bimco jetzt mit. Die Texte seien so abgefasst worden, dass sie auch künftige Regelungen zum Emissionshandel außerhalb der EU mit abdecken, sagt Nicholas Fell, Vorsitzender des zuständigen Bimco-Ausschusses (Documentary Committee).
Bimco regelt Zuständigkeiten
Betroffen vom EU-ETS sind zunächst rund 12.000 Schiffe. Sie müssen für jede emittierte Tonne CO2 ein Zertifikat erwerben, das aktuell zu einem Preis von rund 80 € gehandelt wird. Die jährlichen Kosten für die Schifffahrt werden auf 6,5 Mrd. € geschätzt, Pro Schiff sind es durchschnittlich 500.000 €.
Konkret wird geregelt, wer Daten erfassen und an die zuständigen Behörden übermitteln, wer die Zertifikate erwerben und verwalten und wer am Ende für die Emissionen zahlen muss. Bei Zeitcharter-Verträgen sind es gleich drei neue Vertragszusätze: eine Freight Clause, eine Surcharge Clause und eine Transfer of Allowances Clause. »Damit wollen wir der Branche die Flexibilität bieten, jeweils die Klausel verwenden zu können, die im konkreten Fall am besten geeignet sind«, sagt Stinne Taiger Ivø, Direktorin für Contracts & Support bei der Bimco.
Bereits veröffentlicht wurden die Allowances Clause, eine CII Clause, eine CII Operations Clause und die EEXI Transition Clause. Darüber hinaus erarbeitet ein Bimco-Unterausschuss derzeit eine ETS-Klausel für Frachtverträge (Contracts of Affreightment).
Die Bimco ist der weltweit größte internationale Schifffahrtsverband mit über 2.000 Mitgliedern in 130 Ländern, die 62% der Welttonnage repräsentieren. Zu den Mitgliedern gehören Reeder, Betreiber, Manager, Makler und Agenten.