ETA, Emissionen, EU-ETA
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Mit der Aufnahme der Schifffahrt in das Emissionshandelssystems der EU droht eine Güter-Verlagerung in nicht-europäische Häfen. Davor warnt die ETA.

Ab 2024 müssen die Reeder in Europa für ihre CO2-Emissionen zahlen, indem sie entsprechende Zertifikate erwerben. Für Fahrten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EU plus Norwegen, Island und Liechtenstein) gilt das, ebenso wie für die Liegezeit in einem EU-Hafen, nach einer stufenweisen Einführung ab 2026 für 100% aller Emissionen. Für Schiffe, die von einem EWR-Hafen zu einem Hafen in einem Drittstaat fahren – oder umgekehrt – sind es dagegen 50%. Ab Januar 2024 wird die Verordnung wirksam – ab dann müssen die CO2-Zertifikate gehandelt werden. [ds_preview]

Linienreeder könnten EU-ETS umfahren

Die ETA (European Tugowners Association) als Dachverband der europäischen Schlepper-Reedereien warnt davor, dass in Folge des EU-ETS Ladungsvolumina in andere Häfen außerhalb der EU abgezogen werden könnte. Die Linienreedereien könnten die Reihenfolge der Hafenanläufe so verändern, dass der größte Teil der Reise zwischen zwei Nicht-EWR-Häfen erfolgt, und darüber hinaus einen Großteil der Ladung außerhalb des ETS-Geltungsbereiches laden und löschen.

Dies hätte unmittelbare Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Häfen und die gesamte Lieferketten, die mit diesen Häfen verbunden sind, so die ETA. Man unterstütze zwar die Einbeziehung der Schifffahrt in das ETS, heißt es. Doch müssten unerwünschte Auswirkungen vermieden werden.

Eine sogenannte ETS-Umladeklausel soll das Risiko von Verlagerungen begrenzen. Danach kann die EU einen Zwischenstopp an einem bestimmten Terminal nicht als Hafenanlauf im Sinne der ETS-Richtlinie werten, wenn der Terminal weniger als 300 sm von einem EWR-Hafen entfernt ist und der Anteil der umgeschlagenen Container mehr als 65% des Gesamtverkehrs ausmacht.

Dies betrifft unter anderem Häfen wie Tanger Med (Marokko) oder Port Said (Ägypten), die einen Wettbewerbsvorteil erlangen könnten, so der Verband. Darüber hinaus warnt die ETA, dass eine mögliche Umgehung des EU ETS auch in anderen nahegelegenen Häfen stattfinden könnte. Dem müsste die EU entgegenwirken, lautet die Forderung.

Bis Ende des Jahres will die EU zu ihrer ETS-Verordnung eine Liste fraglicher Transshipment-Häfen vorlegen.