Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat die 4. Verordnung zur Durchführung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (4. WindSeeV) erlassen.

Sie enthält die Ergebnisse der Flächenvoruntersuchung für die Errichtung von Offshore Windparks auf drei Flächen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee. Die Ergebnisse sind spätestens zum 1. März 2024 über das BSH-Datenportal PINTA abrufbar.[ds_preview]

BSH-Präsident Helge Heegewaldt führt hierzu aus: »Durch das Inkrafttreten der 4. WindSeeV gibt das BSH der Offshore-Wirtschaft Planungs- und Rechtssicherheit für den Bau von drei Windparks mit einer zu installierenden Leistung von 5.500 MW in der Nordsee. Damit erreichen wir einen weiteren großen Meilenstein auf dem Weg zum 70 GW Ziel der Bundesrepublik Deutschland.«

BSH stellt Eignung für 5.500 MW fest

Das BSH hat mit dem Erlass der 4. WindSeeV am 20. Februar 2024 die Eignung der Flächen N-9.1, N-9.2 und N-9.3 in der deutschen AWZ der Nordsee für die Nutzung durch Offshore-Windenergie im Umfang von insgesamt 5.500 Megawatt (MW) festgestellt. Die Voraussetzung für die Ausschreibung der Flächen durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) ist damit erfüllt.

Die Flächen werden gemäß den Festlegungen des FEP 2023 des BSH im Jahr 2024 von der BNetzA ausgeschrieben und versteigert. Der gesetzlich vorgegebene Gebotstermin für die Ausschreibungen der BNetzA, welcher durch die BNetzA spätestens zum 1. März 2024 öffentlich bekannt gemacht wird, ist der 1. August 2024.

  • Die Fläche N-9.1 umfasst 158 km2 mit einer zu installierenden Leistung von 2.000 MW. Sie liegt ca. 98 km vor der niederländischen Insel Ameland und 107 km vor der deutschen Insel Borkum.
  • Die Fläche N-9.2 umfasst 157 km2 mit einer zu installierenden Leistung von 2.000 MW. Sie liegt ca. 101 km vor der nächstgelegen Insel Ameland (Niederlande). Die nächstgelegene deutsche Insel Borkum ist etwa 111 km entfernt.
  • Die Fläche N-9.3 hat eine Größe von 106 km2; es wurde eine zu installierende Leistung von 1.500 MW festgestellt. Die kürzeste Entfernung zur nächstgelegenen Insel Rottumerplaat (Niederlande) sind etwa 108 km. Die nächstgelegene deutsche Insel ist Borkum – die kürzeste Entfernung zu dieser Insel beträgt ebenfalls etwa 108 km.
BSH
Das BSH hat Flächen festgestellt, auf den rund 5.500 MW installiert werden können