Geht es nach Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, soll künftig vor den deutschen Küsten CO2 im Meeresgrund verpresst werden.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Eckpunkte für eine Carbon Management-Strategie und einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes vorgelegt. Künftig sollen dadurch der Transport von CO2 via Pipeline und dessen Offshore-Speicherung in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) ermöglicht werden. Meeresschutzgebiete sind ausgeschlossen. [ds_preview]
Carbon Capture and Storage
Mit energieintensiven Verfahren wird das Treibhausgas eingefangen, verflüssigt und dann etwa in den Meeresgrund gepresst und eingelagert. Das soll verhindern, dass das CO2 in die Atmosphäre gelangt und die Erderwärmung beschleunigt.
Es geht um Carbon Capture and Storage (CCS) und Carbon Capture and Usage (CCU) für die Abscheidung und Nutzung von CO₂. Ohne diese beiden Technologien sei ein Erreichen der Klimaziele nicht möglich, argumentiert das Ressort des grünen Vize-Kanzlers. Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral werden. Außerdem sei dies wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland.
Oberstes Ziel bleibe es, Emissionen zu vermeiden. Doch gebe es Industrien, wo dies nur sehr schwer oder gar nicht vermeidbar sei, zum Beispiel bei der Herstellung von Zement und Kalk oder bei der thermischen Abfallbehandlung. Hier müsse anfallendes CO2 abgeschieden und gespeichert werden, heißt es. Eingeschlossen sind auch Gaskraftwerke, Kohlekraftwerke sollen hingegen keinen Zugang zum Pipeline-Netz bekommen.
Risiken der CO2-Speicherung beherrschbar
Die CCS-Technologie sei sicher, die Risiken seien managebar. In anderen Ländern wie Norwegen (seit 1996), Dänemark oder den Niederlanden kämen diese Verfahren längst zum Einsatz oder seien in Vorbereitung. Auch Die USA fördern mit dem »Inflation Reduction Act« die Einführung von CCS und CCU. »Mit dieser Entscheidung ermöglichen wir auch, dass deutsche Unternehmen Know-how aufbauen und so künftige Wertschöpfung mit der CCS/CCU-Technologie sichern«, heißt es in der Erklärung.
Die geplante Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) soll jetzt einen klaren Rechtsrahmen für den Aufbau einer CO₂-Pipelineinfrastruktur und die Injektion von Kohlendioxid in den Meeresgrund schaffen. Eine Speicherung an Land, zum Beispiel in ehemaligen Gas- und Erdöllagerstätten, bleibt verboten.