Container, verloren, über Bord, MSC Zoe

Ab 1. Januar 2026 gilt eine Meldepflicht für auf See verloren gegangene Container. Das hat die IMO jetzt beschlossen.

Der Schiffssicherheitsausschuss (MSC 108) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat Änderungen des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2026 gilt demnach eine Meldepflicht für alle auf See verlorenen Container. [ds_preview]

Damit soll den Angaben zufolge ein neuen Standard für die Sicherheit im Seeverkehr und den Umweltschutz setzen. Der Weltschifffahrtsrat WSC begrüßte die neuen IMO-Vorschriften. »Durch die Sicherstellung einer prompten und detaillierten Meldung von verlorenen und treibenden Containern werden die Sicherheit der Schifffahrt erhöht, schnelle Reaktionsmaßnahmen erleichtert und potenzielle Umweltgefahren eingedämmt«, sagt Lars Kjaer, SVP Safety & Security beim WSC. Die wichtigsten Bestimmungen der neuen Vorschriften:

  • Regel 31 – Meldung durch den Kapitän des Schiffes

Der Kapitän eines Schiffes, das in den Verlust von Containern verwickelt ist, muss den in der Nähe befindlichen Schiffen, dem nächstgelegenen Küstenstaat und dem Flaggenstaat unverzüglich und ausführlich bestimmte Einzelheiten melden.
Der Flaggenstaat leitet diese Informationen dann über ein neues Modul des Global Integrated Shipping Information System (GISIS) an die IMO weiter.
Kapitäne von Schiffen, die treibende Container beobachten, müssen dies den benachbarten Schiffen und dem nächstgelegenen Küstenstaat melden.

  • Regel 32 – Einzelheiten der Meldung

Für auf See verlorene Container müssen Meldungen so schnell wie möglich erfolgen und werden aktualisiert, sobald weitere Informationen verfügbar sind. Eine endgültige Zählung der verlorenen Container muss nach einer gründlichen Inspektion bestätigt werden. Zu den obligatorischen Angaben gehören die Position der verlorenen Container, die Gesamtzahl der verlorenen Container und ob sie gefährliche Güter enthielten. Zusätzliche beschreibende Informationen sind nach Möglichkeit erforderlich.

661 Container gingen 2022 über Bord

Kapitäne können auch freiwillige Angaben über die Ladung, die Seebedingungen und mehr machen. Die Meldungen müssen dann die Position und die Gesamtzahl der treibenden Container enthalten.

Im Vorgriff auf die Einführung der Meldepflicht sammelt das WSC seit 2008 Informationen von seinen Mitgliedern über die Anzahl der auf See verlorenen Container. Der regelmäßig im Containers Lost at Sea Report veröffentlichte und der IMO vorgelegte Bericht ist eine wichtige Informationsquelle für alle Bemühungen zur Erhöhung der Container- und Ladungssicherheit. Für das Jahr 2022 wurden insgesamt 661 über Bord gegangene Boxen gemeldet. Der »Containers Lost at Sea Report – 2024 Update« wird in den kommenden Wochen veröffentlicht und enthält Daten für das Jahr 2023.