Grüne stellen deutliche Unterwasserlärm-Forderungen an den Bund

Die Bundestagsfraktion der Grünen will die Reduzierung von Unterwasserlärm durch Schiffe und Offshore-Industrie in den Bundestag bringen. Dafür wurde jetzt ein Maßnahmen-Paket vorgeschlagen – mit zum Teil recht drastischen Forderungen.
Linda Heitmann (MdB), grüne Berichterstatterin für Küsten- und nationalen Meeresschutz sowie Mitglied im Lenkungskreis des Parlamentskreises „Meere und freifließende Flüsse“:
Linda Heitmann (MdB), Berichterstatterin der Bundestagsfraktion der Grünen für Küsten- und nationalen Meeresschutz sowie Mitglied im Lenkungskreis des Parlamentskreises „Meere und freifließende Flüsse“ (© Linda Heitmann)

In der kommenden Sitzungswoche soll ein entsprechender Antrag ins Parlament eingebracht werden. Dazu erklärte jetzt Linda Heitmann (MdB), grüne Berichterstatterin für Küsten- und nationalen Meeresschutz sowie Mitglied im Lenkungskreis des Parlamentskreises „Meere und freifließende Flüsse“: „In unseren Meeren ist ein Grundlärmpegel durch die Natur normal, durch viele menschengemachte Einflüsse wie Schifffahrt, Leitungsbau oder Installation von Offshore-Windkraft wird dieser immer wieder unnötig verstärkt. Insbesondere im Wattenmeer, aber auch in der stark durch verschiedene Umwelteinflüsse belasteten Ostsee, ist das für die Meeresbewohner zunehmend ein Problem.“

In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, den „menschengemachten Unterwasserlärm“ in Nord- und Ostsee auf ein ökologisch verträgliches Minimum zu senken. Lärmreduzierende Innovationen müssren durch regulatorische Vorgaben und Bundesförderprogrammen vorangetrieben werden. Außerdem gelte es, „Geschwindigkeitsbegrenzungen für Schiffe wirksam zu kontrollieren und im Zweifel auch auszuweiten.“

Der Antrag schlägt drei konkrete Maßnahmenpakete vor, die den Unterwasserlärm effektiv reduzieren können:

  • „Dauerlärm durch Schiffs- und Bootsverkehr wirksam senken“: Hauptlärmquelle ist für die Grünen der Propeller. Der Bund solle daher regulatorische Vorgaben und Bundesförderprogramme für lärmreduzierende Schiffstechnologien aufsetzen, vor allem kavitationsärmere Propeller, lärmoptimierte Rumpfformen und Luftschmierungssysteme. Auch die Geschwindigkeit von Schiffen wird als „ein wesentlicher Faktor bei den Lärmemissionen“ genannt. Sinnvoll sei daher „die konsequente Durchsetzung von geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen“.
  • „Schutzgebiete müssen echten Schutz und Rückzugsraum bieten“. Die effektivste Lärmschutzmaßnahme sei die Lärmvermeidung, so der Antrag weiter. Für den Schiffsverkehr bedeute dies, dass dieser in den Schutzgebieten möglichst auf ein Minimum reduziert werden müsse. „Dies kann gelingen, indem mindestens 10 Prozent der deutschen Meeresgebiete unter strengen Schutz gestellt werden, wo absolut keine industrielle Nutzung und menschliche Aktivität stattfinden. Darüber hinaus können lärmoptimierte Schiffsrouten den Schiffsverkehr in Meeresnaturschutzgebieten sowie in Lebensräumen von gehörsensiblen Meerestieren erheblich reduzieren.“
  • „So viel Lärm wie nötig, so wenig wie möglich“: Die Suche nach und Förderung von Öl und Gas in der Deutschen Nord- und Ostsee gehört aus Sicht der Grünen „ersatzlos gestrichen“. Dadurch entfalle nicht nur eine unnötige Lärmquelle, sondern das sei auch gut für den Klimaschutz und entlastet die Meeresumwelt erheblich. „Lärmintensive Arbeiten bei allen Offshore-Projekten sollten nicht nur regelhaft auch in Zukunft einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden, sondern auch grundsätzlich außerhalb der Laich-, Jungenaufzucht- und Wanderungszeiten und -gebieten lärmsensibler Tiere stattfinden.“ Überall dort, wo Unterwasserlärm nicht vermieden werden kann, sollten lärmreduzierende Maßnahmen verpflichtend eingesetzt werden: „Dazu gehört auch die Verwendung von ausreichenden Blasenschleiern bei impulshaften Lärmeinträgen bei Rammungen oder Sprengungen. Doch genau diese Schallschutzmaßnahme droht derzeit im Zuge der aktuellen Novellierung des Wind-auf-See-Gesetzes (BT-Drucksache 21/8238) wegzufallen“, moniert die Fraktion. Sie fordert daher, „dass das Schallkriterium als nicht-preisliches Präqualifikations- oder Zuschlagskriterium für Gründungsverfahren erhalten bleibt und weiterentwickelt wird.“

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