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Bis zuletzt stand es auf der Kippe, ob Schiffseigner und Ladungsversicherer sich einigen würden.

Zum Schluss stand ein Kompromiss, mit dem beide Seiten leben können.
Mit der Verabschiedung der »York Antwerp Rules 2016« auf der Konferenz der Seerechtsvereinigung CMI (Comité Maritime International) Anfang Mai in[ds_preview] New York wird die Abwicklung der Havarie-Grosse im Interesse aller Beteiligten neu geregelt. Dabei geht es um die Verteilung der außergewöhnlichen Kosten zwischen Schiff und Ladung, welche durch Rettung aus einer gemeinsamen Gefahr anfallen (Schlepplohn, Bergelohn, Seewurf von Ladung etc.). Die Kosten werden je nach Höhe der geretteten Werte per »Dispache« aufgeteilt.

Die 2016er Regeln deckten sich in weiten Teilen mit den für die Reedereien günstigen 1994er Regeln (YAR 1994), kommentierte der Reeder- und Maklerverband BIMCO. »Wir freuen uns, dass das CMI ein neues Regelwerk verabschiedet hat, das die Erwartungen der Schifffahrtsindustrie erfüllt«, erklärte der stellvertretende Generalsekretär des Verbands, Soren Larsen. Die neuen Regeln sollen sukzessive in alle Musterverträge für die Befrachtung (Charterverträge, Bills of Lading) Einzug finden, die die BIMCO für die weltweite Schifffahrt herausgibt.

Der deutsche Dispacheur Jürgen Hahn von Stichling Hahn Hilbrich, der die deutsche Seite bei den Verhandlungen vertreten hat, geht davon aus, dass die YAR 2016 ab nächstem Jahr auf breiter Ebene zur Anwendung kommen. »Entscheidend ist, dass wir die Unterstützung der Schifffahrtsverbände haben, die ihren Mitgliedern die Umsetzung der Regeln zum 1. Januar 2017 empfehlen«, sagte Hahn. Für den Fachmann stellt die gefundene Einigung das »bestmögliche Ergebnis« dar.

Wie von der Reederseite gefordert sollen die Bergungskosten auch künftig im Rahmen der Havarie-Grosse dispachiert werden, auch wenn sich bei der Feststellung der geretteten Werte keine signifikanten Differenzen gegenüber der vorangegangenen Wertermittlung im Rahmen des Salvage Award (Bergelohns) ergeben. Ferner sollen die Kosten vorläufiger Reparaturen sowie Heuern und Verpflegung weiter als Havarie-Grosse-Ausgaben gelten – im Gegensatz zur 2004er Novelle der Regeln.

Die Zinsen auf Verauslagungen für Havarie-Grosse-Aufwendungen sollen in Zukunft gleiten: Statt fest mit 7% werden sie mit ICE Libor plus 4% Aufschlag verzinst. Ganz abgeschafft wird die zweiprozentige Kommission auf Verauslagungen. Zwecks Beschleunigung und Verschlankung der Kostenregulierung werden geringwertige Ladungspartien künftig von einem Havarie-Grosse-Beitrag ausgenommen, wenn die Bearbeitungskosten die zu erwartenden Beiträge übertreffen.

Die in der International Union of Marine Insurance (IUMI) zusammengeschlossenen Warentransportversicherer begrüßten die »YAR 2016« als Fortschritt gegenüber den 1994er Regeln.
Michael Hollmann