Die Bundesregierung plant, die Zugang zur Lotsenausbildung künftig auch ohne vorherige Fahrtzeit zu ermöglichen. Vom Bundesverband der See- und Hafenlotsen kommt Kritik.
In den Lotsenbrüderschaften gebe es Widerstand gegen die »ersichtliche Absicht der Verwaltung«, diesen dritten[ds_preview] Zugangsweg zu priorisieren, indem etwa Bewerber für die konventionellen Zulassungswege mit Kosten der neuen Ausbildung belastet werden sollen und diese befahrene Bewerber zusätzliche Prüfungen absolvieren müssen, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme des Verbands um Präsident Uwe Jepsen.
»Auch gibt es Anlass zu der Vermutung, dass geplant ist, den Bewerber für den dritten Weg zur Lotsenausbildung Vorrang bei der Zulassung zur Seelotsenausbildung gegenüber den Bewerbern aus Bordstellungen als Nautiker einzuräumen«, schreiben die Lotsen.
Aus diesem Anlass hat sich der Verband dazu entschieden, am 28. März im Rahmen seiner Jahreshauptversammlung einen öffentlichen Teil mit Vorträgen und Diskussion über die Zukunft der See- und Hafenlotsenausbildung zu organisieren. Ursache seien die Planungen des Verkehrsministeriums (BMVI), zusätzlich zu den beiden Zugangswegen zur Lotsenausbildung (Fahrzeit als Kapitän/1. Offizier oder nautischer Schiffsoffizier mit Patent NK), einen dritten Zugangsweg einzurichten, der keine Fahrzeit als Kapitän oder nautischer Schiffsoffizier mehr vorsieht. Das (unbefahrene) STCW Patent und eine Eignungsprüfung sollen für die Zulassung zur Lotsenausbildung ausreichen.
Eine eigens durchgeführte Umfrage des BSHL kommt zu dem Schluss, dass die Lotsen mehrheitlich fordern, die konventionellen Zugangswege für erfahrene Nautiker unverändert zu belassen und diese stärker zu fördern. »Der zweite Zugangsweg zur sogenannten lotsspezifischen Grundausbildung (mit ausgefahrenem Patent NK), ist derzeit nur bei der Lotsenbrüderschaft NOK I (Brunsbüttel) möglich. Der BSHL fordert, diesen Zugangsweg für alle Seelotsenbrüderschaften durch Ausweitung der Verordnung auf alle Seelotsenbrüderschaften einzurichten«, schreibt der Verband.
Frage nach »Notwendigkeit und Berechtigung«
Alle Seelotsenbrüderschaften hätten diese Zulassung bereits beantragt. »Durch die Förderung des Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland wird derzeit und zukünftig mehreren Hundert Nautikern das Ausfahren des Patentes ermöglicht. Damit ist mittelfristig, aber möglicherweise auch langfristig der Nachwuchs für die Lotsen über den zweiten Zugangsweg „lotsspezifische Grundausbildung“ gesichert.« Damit stelle sich die Frage nach der Notwendigkeit und Berechtigung, einen dritten Weg zur Lotsenausbildung ohne maritimes Know-how der Bewerber einzuführen.
»Ohne attraktive Sekundärberufe wird auch der Berufsweg zum Kapitän für junge Menschen weniger erstrebenswert. Es stellt sich die Frage, inwieweit die „Verschulung“ eines auf Erfahrung, also maritimes Know-how ausgerichteten Berufes wie der des Lotsen, das Interesse an dem Ausfahren des Patentes und einer weiterführenden Karriere in der Seeschifffahrt für Berufsanfänger abträglich ist«, so der BSHL.