Print Friendly, PDF & Email

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten sind beizeiten schon kleinere Reparaturen für Reedereien ein ernstzunehmender Aufwand. Umso mehr sind Klarheit und Transparenz bei den entsprechenden Verträgen nötig, meint die Schifffahrtsorganisation Bimco und hat reagiert.

Die weltweit akti[ds_preview]ve Organisation – deren Mitglieder-Tonnage knapp 55,6% der weltweiten Flotte ausmacht – bietet ab sofort aktualisierte und überarbeitete Vertragsklauseln für Reparaturmaßnahmen an. Berücksichtigt werden sowohl größere Projekte in einer Reparaturwerft, im Vertragswerk »Repaircon«, als auch kleinere Maßnahmen im Hafen im »Minrepcon«.

Reparaturwerften Cape Maria Dock Hamburg
Foto: Felix Selzer

Beide Verträge wurden jetzt in den Bimco-Ausschüssen abgesegnet. An Repaircon wurden Änderungen und Verbesserungen vorgenommen, während Minrepcon einer vollständigen Überprüfung unterzogen wurde.

»Die Schiffsreparatur ist ein großes Unterfangen, und es ist wichtig, dass beide Parteien sich ihrer jeweiligen Rolle im Prozess voll bewusst sind. Die Verbesserungen an Struktur und Inhalt von Repaircon werden es Eigentümern und Auftragnehmern erleichtern, ihre vertraglichen Rechte und Pflichten besser zu verstehen«, sagte Teamleiter Søren Berg von Lauritzen. Bei den Arbeiten wurden Meinungen und Einschätzungen von Reedern und Zulieferern bzw. Werften eingeholt. Gerade bei kleineren Reparatur- und Wartungsarbeiten sei eine Alternative zu den oft problematischen Konditionen der Auftragnehmer nötig gewesen, die Schiffseigner »unerwarteten Verbindlichkeiten und Verpflichtungen« aussetzten.

»Es besteht ein klarer Bedarf an einem Vertrag für kleine, spontane Reparaturen, wie z.B. von einem Installateur oder einem Elektriker, der Beleuchtungsprobleme löst«, so Berg weiter. Bei Mirepcon habe man ein klar definiertes Haftungs- und Verjährungsregime integriert, »ein wesentliches Merkmal, das in den eigenen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers oft fehlt«.