Mit 6.985 eingetragenen Schiffen führt das Amtsgericht Hamburg das größte deutsche Schiffsregister. Derzeit erfolgen Einträge und Änderungen in mühevoller Handarbeit. Bald soll alles anders, schneller und effizienter werden.

Derzeit erfolgen Einträge und Änderungen in mühevoller [ds_preview]Handarbeit. Die Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, das Amtsgericht und die Justizbehörde wollen das Schiffsregister, das die Eigentumsverhältnisse der eingetragenen Schiffe dokumentiert, modernisieren und ab Anfang 2020 ein benutzerfreundliches Onlineportal anbieten.

Justizsenator Till Steffen erklärt: »Mit der Digitalisierung des Schiffsregisters steigern wir die Attraktivität des Schifffahrts- und Rechtsstandorts Hamburg. Der Einsatz der Technik wird die Justiz entlasten und die Arbeit für die Kolleginnen und Kollegen am Amtsgericht erleichtern. Unser Ziel ist, einen Service anzubieten, der Hamburg für die Branche zur ersten Wahl bei der Registrierung von Schiffen macht.«

Standort des Schiffsregisters ist das Amtsgericht Hamburg. Das Register ist wie ein Grundbuch, das die Eigentumsverhältnisse der eingetragenen Schiffe dokumentiert. Eintragungspflichtig sind Seeschiffe, wenn die Rumpflänge 15 m übersteigt. Binnenschiffe sind ab einer Wasserverdrängung von 10 m³ oder einer Tragfähigkeit von mehr als 20 t eintragungspflichtig. In Hamburg sind 4.866 See-, 2.077 Binnenschiffe und 42 Schiffsbauwerke registriert (Stand Dezember 2018). Im vergangenen Jahr wurden 420 Neueintragungen vorgenommen und rund 3.500 Anträge bearbeitet. Für diese Aufgabe stehen dem Amtsgericht 5,25 Vollzeitstellen zur Verfügung.

Prozesse sollen deutlich beschleunigt werden

Bisher muss nach dem Antrag des Reeders beim Amtsgericht eine physische Akte angelegt werden, Prüfungen sind nötig, die Vergabe von Rufzeichen, die Erstellung des Registereintrags durch die Rechtspflege, Kopien werden angefertigt – alles manuell, eine Eintragung oder Änderung dauert zwischen wenigen Tagen und einer Woche. Für die Reeder ist es wichtig, dass bei Änderung der Eigentumsverhältnisse immer Klarheit herrscht, sonst kann es Probleme beim Versicherungsschutz geben oder bei Verhandlungen mit ausländischen Eignern geben. Dann erweisen sich Öffnungszeiten der Behörden und unterschiedliche Zeitzonen als problematisch. Der Projektverantwortliche, Christian Thomsen von  mgm technology partners, erklärt, man wolle die Zeit um die Hälfte reduzieren. Einzig die Prüfung durch die Rechtspfleger bleibt manuell.

An der Digitalisierung des Schiffsregisters arbeiten seit August 2018 die Innovationsbehörde, die Justizbehörde und das Amtsgericht gemeinsam mit den Unternehmen Dataport und mgm technology partners (bekannt u.a. durch das Steuerformular Elster). Die Kosten des Projektes belaufen sich auf 2,2 Mio. €. Die Inbetriebnahme ist für den 01. Januar 2020 geplant.

Die Anwendung werde auch für den Einsatz in anderen Bundesländern geeignet sein, erklärt Steffen, beziehungsweise könnten andere Bundesländer die Führung ihrer Schiffsregister auf Hamburg übertragen. Laut Thomsen könnten durch die Verwendung standardisierter Datensätze künftig auch Fachanwendungen anderer Stellen oder Kunden mit dem Gericht kommunizieren, beispielsweise Reeder oder deren Anwälte und Notare, zudem gebe es Gespräche mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).

»Reeder haben sich sehr erfreut gezeigt«

Wirtschaftssenator Michael Westhagemann ergänzt: »Dieses Register nicht digital zu betreiben, widerspricht der Innovationsstrategie des Hamburger Senats. Wir haben dazu auch die Nutzer befragt. Insbesondere die Reeder haben sich sehr erfreut gezeigt. Effizienz und Anwenderfreundlichkeit werden erheblich erhöht, Bürokratie abgebaut. Wir sind damit Vorreiter in Deutschland und liefern vielleicht eine Blaupause für andere Bundesländer.«

Ute Kleinschirkes, Projektleiterin von Dataport, hebt die Besonderheiten des Projektes hervor: »Mit dem digitalen Schiffsregister entwickeln wir etwas wirklich Neues. Das Schiffsregister wird voll und ganz auf die Arbeitsweise der Nutzer und deren Prozesse ausgerichtet sein. Sie waren von Anfang an mit eingebunden und wir stimmen jedes Arbeitsergebnis mit ihnen ab.« Auch mit Reedern sollen in den nächsten Wochen noch Fragen und Anforderungen geklärt werden.

Im Juli 2018 war das Schiffsregister bereits für den elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) geöffnet worden. Insbesondere für ausländische Eigner ist die elektronische Erreichbarkeit ein wichtiger Faktor.