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Der Windkraftanlagen-Hersteller Senvion kann vorerst weitermachen: Nach der Insolvenz hat sich das Unternehmen das dringend benötigte Kapital gesichert.[ds_preview]

Senvion habe mit seinen Kreditgebern und wesentlichen Anleihe-Gläubigern einen Vertrag über einen sogenannten Massekredit in Höhe von mehr als 100 Mio. € unterzeichnet, teilte das Unternehmen mit. Die Kapitalzufuhr ermögliche die Fortführung der Geschäftstätigkeit, nachdem vergangene Woche für etliche Gesellschaften Insolvenzverfahren beantragt worden waren.

Somit könne noch in dieser Woche Geld eingesetzt werden, um den Geschäftsbetrieb fortzuführen und nicht insolventen Tochtergesellschaften zu finanzieren. Der vorranging besicherte Massekredit mit einer Laufzeit von zwölf Monaten soll genutzt werden, um Senvion die benötigte finanzielle Flexibilität zu verschaffen, um den zu Beginn des Jahres begonnenen umfassenden Transformationsprozess fortzusetzen.

Die eingeleitete Restrukturierung zeige erste Erfolge. Im ersten Quartal 2019 habe Senvion weltweit Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 366 MW installiert, mehr als doppelt so viel im Vergleich mit dem ersten Quartal 2018. Auch Senvions profitables Servicegeschäft sei weiter gewachsen. Rund 80% der installierten Windenergieanlagen würden durch das Unternehmen selbst gewartet. Das Auftragsbuch im Servicegeschäft beläuft sich aktuell auf rund 2,8 Mrd € bei einer durchschnittlichen Vertragsdauer von mehr als zehn Jahren. Dies ermögliche langfristig ausreichend Umsatz und Cashflow.

Hauptaktionär bei Senvion ist der Finanzinvestor Centerbridge. Zuletzt hatte der US-Hedgefonds in den vergangenen neun Monaten noch einmal rund 82 Mio. € zur Verfügung gestellt. Der Hersteller von Windkraftanlagen war aus der früheren REpower Systems (Areva) entstanden und ist seit März 2016 an der Börse gelistet.

Die Geschäftsleitung bleibt bei der beantragten Insolvenz in Eigenverwaltung im Amt. Zum vorläufigen Sachwalter hatte das Amtsgericht Hamburg den Juristen Christoph Morgen bestellt. Mit Gerrit Hölzle und Thorsten Bieg waren zudem zwei ausgewiesene Restrukturierungsexperten in die Geschäftsleitungen der insolventen Gesellschaften berufen worden.