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Nach der Festsetzung ukrainischer Marineschiffe und Seeleute im November 2018 zieht Kiew nun gegen Russland vor den in Hamburg ansässigen Internationalen Seegerichtshof (ITLOS).

Wie das Gericht jetzt bestätigte, hat die Ukraine am Dienstag einen Antrag auf  bezüglich »einstweiliger Maßnahmen« nach Artikel 290 Absatz 5 des Seerec[ds_preview]htsübereinkommens der Vereinten Nationen gestellt. Es geht dabei um einen Streit zwischen der Ukraine und der Russischen Föderation über die Immunität von drei ukrainischen Marineschiffen und den vierundzwanzig an Bord befindlichen Soldaten.

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Photo: USPA

Der Fall gehört in den Kontext des bewaffneten Konflikts und der – völkerrechtlich nicht anerkannten – russischen Besetzung der Halbinsel Krim. Dabei war es auch zu massiven Einschränkungen vor ukrainischen Häfen gekommen. Das Seegericht ist nach Ansicht einiger Experten in derartigen Fällen durchaus zuständig, allerdings erkennen viele Staaten – ähnlich wie bei anderen Gerichten der Vereinten Nationen – die Gerichtsbarkeit nicht an. Russland ist jedoch »Mitglied« des ITLOS.

Laut der Klageschrift der Ukraine hat Russland am 25. November 2018 die Kontrolle über die drei ukrainischen Marineschiffe »Berdyansk«, »Nikopol« und »Yani K?pu« sowie 24 Soldaten übernommen und sie festgesetzt. Zum Zeitpunkt ihrer Beschlagnahme befanden sich die ukrainischen Schiffe im Schwarzen Meer und fuhren in Richtung ihres Heimathafens Odessa.

In ihrem Antrag auf einstweilige Maßnahmen behauptet die Ukraine nun, dass Russland  »gegen die souveräne Immunität von Kriegsschiffen, Marinehilfsschiffen sowie deren Passagieren und Besatzung gemäß den Artikeln 32, 58, 95 und 96 des Übereinkommens und des Völkergewohnheitsrechts verstößt«.

Schon am 1. April hatte die Ukraine mit einer sogenannten Notifikation an die Russische Föderation die Streitigkeit dem in Anlage VII des Übereinkommens vorgesehenen Schiedsverfahren unterzogen. »Gemäß Artikel 290 Absatz 5 des Übereinkommens kann jede an der Streitigkeit beteiligte Partei bis zur Einsetzung eines Schiedsgerichts den Internationalen Seegerichtshof ersuchen, vorläufige Maßnahmen vorzuschreiben, um die jeweiligen Rechte der Streitparteien zu wahren oder schwere Schäden für die Meeresumwelt zu verhindern. Das Gericht kann vorläufige Maßnahmen erlassen, wenn es der Auffassung ist, dass das zu bildende Schiedsgericht nach billigem Ermessen zuständig wäre und dass die Dringlichkeit der Situation dies erfordert«, teilte der Seegerichtshof jetzt mit.

Die ukrainische Regierung fordert jetzt von Russland »unverzügliche Maßnahmen«, darunter die Freilassung der Schiffe, die Einstellung der Strafverfahren gegen die inhaftierten Soldaten sowie deren Freilassung.

Wie es nun weitergeht ist unklar. Von der russischen Regierung gibt es bislang kein Statement. Die Schiedsgerichtsordnung sieht vor, dass das Schiedsgericht oder der Präsident den frühestmöglichen Termin für die Verhandlung festsetzt. Anhörungen über Anträge auf Verjährung vorläufiger Maßnahmen finden in der Regel zwei bis drei Wochen nach Einreichung des Antrags beim Schiedsgericht statt. Der Termin soll in den nächsten Tagen bekannt gegeben werden.


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