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Mit 6.985 eingetragenen Schiffen führt das Amtsgericht Hamburg das größte deutsche Schiffsregister. Durch digitale Prozesse soll alles schneller und besser werden. Nun werden Endkunden – Reeder und deren Vertreter – in die Entwicklung eingebunden

Seit Anfang 2019 schreitet der Aufbau des digitalen Schiffsregisters am Amtsgericht Hamburg kontinuierlich voran. Die Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr[ds_preview] und Innovation, das Amtsgericht und die Justizbehörde modernisieren das Schiffsregister, das die Eigentumsverhältnisse der eingetragenen Schiffe dokumentiert. Ab Anfang 2020 wollen sie ein benutzerfreundliches Onlineportal anbieten. Bei der Vorstellung des Projekts Anfang Januar hatte Justizsenator Till Steffen erklärt: »Unser Ziel ist, einen Service anzubieten, der Hamburg für die Branche zur ersten Wahl bei der Registrierung von Schiffen macht«.

Zum aktuellen Stand berichtet Projektleiter Christian Thomsen von mgm technology partners: »Unser derzeitiges Zwischenziel ist die Abbildung der Neueintragung eines Schiffes. Dies soll Ende April erreicht werden. Im Rahmen der ›agilen Vorgehensweise‹ haben die Mitarbeiter des Amtsgerichts jederzeit direkten Zugriff auf die sich in der Entwicklung befindlichen Applikation und können so sehr frühzeitig die umgesetzten Funktionen ausprobieren und begutachten«, erklärt er. Die Rückmeldungen der Benutzer fließen so direkt in den Entwicklungsprozess ein. Somit soll sichergestellt werden, dass das Ergebnis die Ansprüche derjenigen erfüllt, die später damit arbeiten sollen. Die späteren Nutzer sind einerseits die Mitarbeiter des Amtsgerichts, andererseits die Endkunden des Schiffsregisters, also die Schiffseigentümer und ihre Vertreter.

Anfang März hat die Stadt Hamburg ein Arbeitstreffen mit Letzteren durchgeführt, um deren Erwartungen aufzunehmen. Hier wurden laut Thomsen vor allem die Umstellung von Papier auf elektronische Dokumente, die Transparenz des aktuellen Bearbeitungsstatus sowie eine ständige Verfügbarkeit (24/7) der elektronischen Dienste genannt. Daneben habe es Anregungen zum Abbau bürokratischer Vorschriften gegeben. Im Rahmen der Umsetzung des digitalen Schiffsregisters werden die Anregungen an die zuständigen Stellen weitergeleitet und geprüft. Zudem wurde eine Einbindung der Teilnehmer in den »agilen Entwicklungsprozess« vereinbart. »Ziel dabei ist es, das Programm soweit wie technisch und rechtlich möglich auf die Anforderungen der Geschäftswelt anzupassen – und nicht umgekehrt«, sagt Thomsen.

Abstimmung mit BSH

Ebenfalls Anfang März starteten die konkreten Abstimmungen zwischen dem Schiffsregister und dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH). Viele Vorgänge, v.a. in den Bereichen Schiffsvermessung und Flaggenrecht, laufen behördenübergreifend ab. Da auch das BSH sich mit der Deutschen Maritimen Datenbank (DeuMarDa) im digitalen Bereich neu aufstellt, sollen beide Systeme so entwickelt werden, dass sie später möglichst reibungslos zusammenarbeiten können.

Die fertige Anwendung soll auch für den Einsatz in anderen Bundesländern geeignet sein. Diese könnten außerdem die Führung ihrer Schiffsregister auf Hamburg übertragen. Laut Thomsen könnten durch die Verwendung standardisierter Datensätze künftig auch Fachanwendungen anderer Stellen oder Kunden mit dem Gericht kommunizieren, beispielsweise Reeder oder deren Anwälte und Notare. Ralf Nagel, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des Verbands Deutscher Reeder (VDR), begrüßt das Projekt. Mit Blick auf oft zeitkritische Schiffsverkäufe erklärt er auf Anfrage der HANSA: »Das ist ein wichtiger Schritt, das Register nutzerfreundlicher zu gestalten, und zugleich ein gutes Beispiel für den Mehrwert, den Digitalisierung bringen kann, wenn sich die Mitarbeiter des Registers künftig stärker ihren Hauptaufgaben zuwenden können.« Er hoffe, dass sich andere Bundesländer mit ihren Schiffsregistern diesen Bemühungen rasch anschlössen. »Es ist gut, dass die Nutzer und auch der VDR derzeit in den Entwicklungsprozess aktiv eingebunden werden«, fügt er hinzu.

Standort des Schiffsregisters ist das Amtsgericht Hamburg. Eintragungspflichtig sind Seeschiffe, wenn die Rumpflänge 15m übersteigt. Binnenschiffe sind ab einer Wasserverdrängung von 10m³ oder einer Tragfähigkeit von mehr als 20t eintragungspflichtig. In Hamburg sind 4.866 See-, 2.077 Binnenschiffe und 42 Schiffsbauwerke registriert (Stand Dezember 2018). Im vergangenen Jahr wurden 420 Neueintragungen vorgenommen und rund 3.500 Anträge bearbeitet. Für diese Aufgabe stehen dem Amtsgericht 5,25 Vollzeitstellen zur Verfügung. Eine Eintragung oder Änderung dauert zwischen wenigen Tagen und einer Woche. Für die Reeder ist es wichtig, dass bei Änderung der Eigentumsverhältnisse immer Klarheit herrscht, sonst kann es Probleme beim Versicherungsschutz oder bei Verhandlungen mit ausländischen Eignern geben. Die Bearbeitungszeit soll mit dem digitalen Register halbiert werden.

An der Digitalisierung des Schiffsregisters arbeiten seit August 2018 die Innovationsbehörde, die Justizbehörde und das Amtsgericht gemeinsam mit den Unternehmen Dataport und mgm technology partners (bekannt u.a. durch das Steuerformular Elster). Die Kosten des Projektes belaufen sich auf 2,2Mio. €. Die Inbetriebnahme ist für den 1. Januar 2020 geplant.