Trotz der geplanten Anpassung im Vergaberecht ist offenbar noch offen, wann es wie mit der Weservertiefung weitergehen kann.
Enak[ds_preview] Ferlemann, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, wird jetzt in einem Schreiben von bremenports zitiert: »Eine konkrete Einschätzung der zeitlichen Perspektiven lässt sich frühestens nach erneuter Einleitung des Zulassungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde vornehmen.« Gleichzeitig beteuert der CDU-Politiker, das Ziel ist für den Bund sei klar, die Außen- und Unterweseranpassung müsse so schnell wie möglich realisiert werden.
Mit dem Beschleunigungsgesetz will die Bundesregierung Verkehrsprojekte von der »Standspur auf die Beschleunigungsspur« bringen. Ferlemann führt aus, nach dem Inkrafttreten des Planungsbeschleunigungsgesetzes von 2018 hat das Bundesministerium Ende 2019 zwei weitere Gesetzentwürfe vorgelegt, die die Planungs- und Genehmigungsverfahren von Verkehrsprojekten weiter verkürzen sollen. Mit dem sogenannten Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode und dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung umgesetzt.
Der Entwurf des MgvG ermögliche dabei nach dänischem Vorbild die Genehmigung bestimmter Verkehrsprojekte durch Gesetz. Ende Januar nahm der Bundestag den Gesetzentwurf im Rahmen der zweiten und dritten Lesung mehrheitlich an. Ziel des MgvG sei es, in geeigneten Einzelfällen und nach Durchführung eines im Wesentlichen dem Planfeststellungsverfahren entsprechenden Verfahrens, die Möglichkeit der konkreten Vorhabenzulassung statt durch einen Planfeststellungsbeschluss durch die unmittelbare Entscheidung des demokratisch legitimierten Gesetzgebers zu schaffen. Hierdurch erwartet der Bund eine größere Akzeptanz der Projekte. Unter den 13 im MgvG genannten Vorhaben aus den Bereichen Wasserstraße und Schiene ist auch die Fahrrinnenanpassung der Außenweser und Unterweser (Nord) aufgeführt.
Die Fahrrinnenanpassung der Außenweser ist die der Unterweser im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) in den »Vordringlichen Bedarf – Engpassbeseitigung (VB-E)« eingestuft worden. Ein Planfeststellungsverfahren wurde den Angaben zufolge durchgeführt.
Allerdings waren gegen den bereits im Juli 2011 erlassenen Planfeststellungsbeschluss zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenweser mehrere Klagen beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) erhoben. Das Gericht hat daraufhin den Planfeststellungsbeschluss in Teilen für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. »Den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts entsprechend überarbeitet der Träger des Vorhabens die Unterlagen für eine erneute Vorlage bei der Genehmigungsbehörde«, so Ferlemann weiter.
Ob es auf dieser Grundlage zur Einleitung von Planfeststellungsverfahren kommt, werde derzeit geprüft. Im Rahmen dieser Prüfung wird auch das Inkrafttreten des MgvG von Bedeutung sein. »Welche Verfahrensgestaltung vor diesem Hintergrund gewählt wird, kann in sinnvoller Weise erst nach Inkrafttreten des MgvG entschieden werden«, so das Fazit.