Emissionen, Klima, Schiffsemissionen Emissionshandel Symbolbild
Zur Verringerung der Emissionen gibt es verschiedene Optionen ... © Selzer

Ein Monate währender Prozess zur Aufnahme der Schifffahrt in den EU-weiten Emissionshandel ist abgeschlossen. Ab 2024 muss für den CO2-Ausstoß gezahlt werden.[ds_preview]

An der zuletzt verhandelten Kompromisslösung zwischen EU-Rat, Parlament und Kommission hatte sich am Ende nichts mehr geändert. Wie bereits berichtet, wird die Schifffahrt im Hoheitsgebiet der EU erstmals für ihre CO2-Emissionen zur Kasse gebeten. Zusätzlich werden auch Methan und Lachgas ab 2024 in die MRV-Verordnung und ab 2026 in das Emissionshandelssystem (ETS) aufgenommen.

Wie sbereits berichtet, verzögert sich die Maßnahme um ein Jahr. Dennoch müssen bereits im kommenden Jahr 2023 die relevanten Daten erfasst und 2024, dem ersten Geltungsjahr des ETS, dann erstmals gemeldet werden. Kernpunkt ist der Handel mit CO2-Zertfikaten, der schrittweise hochgefahren wird. Das betrifft zunächst 40% der gemeldeten Emissionen für 2024, ab 2026 wird der Schadstoffausstoß dann zu 100% erfasst. Das gilt uneingeschränkt in allen EU-Gewässern, für Fahrten von/zu EU-Häfen sind es 50%.

Während die Schiffseigner die Daten melden müssen, nimmt die EU bei den Kosten für den Emissionshandel bei den Charterer der Schiffe in der Pflicht. Eigner sollen zudem einen Anspruch haben, die durch operative Vorgaben entstandenen Mehrkosten bei ihren Vertragspartner einfordern zu können.

Alle Schiffe >5.000 BRZ sind werden künftig im ETS erfasst. General-Cargo- und Offshore-Schiffe zwischen 400 BRZ–5.000 BRZ werden ab 2025 in die MRV-Verordnung aufgenommen, sie könnten ab 2026 ebenfalls in das EU-EHS aufgenommen werden.

Zudem soll ein Klimafonds eingerichtet, um bedürftige Haushalte, Kleinstunternehmen und den Verkehrssektor zu unterstützen. Er soll ab 2026 mit bis zu 65 Mrd. € ausgestattet werden. Auf die Schifffahrt könnten früheren Angaben zufolge rund 1,5 Mrd. € aus dem Emissionshandel entfallen, die unter anderem zur Einführung alternativer Kraftstoffe genutzt werden sollen.

Das ETS ist Teil der im Juli 2021 vorgelegten »Fit for 55«-Strategie der EU. Es sieht vor, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55% gegenüber dem Stand von 1990 zu senken und im Jahr 2050 Klimaneutralität zu erreichen.