Neues Gutachten im Streit um deutsche Hafen-Finanzierung

Seehäfen sind wichtige Verkehrsknotenpunkte, tragen zur Resilienz der Volkswirtschaft und zur Versorgungssicherheit bei und können auch noch deutlich stärker in die Sicherheitsinfrastruktur eingebunden werden. Das ist mittlerweile mehr oder weniger Konsens.
Dennoch stehen große Aufgaben an – und mit ihnen ein großer Finanzierungsbedarf. Die Wirtschaft und die zuständigen Bundesländer können das alleine nicht stemmen und fordern seit Längerem ein deutlich stärkeres Engagement des Bundes. Der wiederum verweist in der Regel auf die Verfassung: Hafenfinanzierung sei Ländersache und der Bund könne da nichts tun – zumindest nicht mehr als bisher.
Heute nun geht die Industrie- und Handelskammer Nord mit einem neuen Rechtsgutachten an die Öffentlichkeit, mit der man ein gewichtiges Argument in die Debatte einbringen will. Sie stelle die bislang verbreitete Annahme infrage, eine stärkere Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Seehäfen sei verfassungsrechtlich kaum möglich. Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass der Bund seine Finanzhilfen bereits auf Grundlage des bestehenden Rechtsrahmens erhöhen könnte.
Der Bund unterstützt die Küstenländer derzeit auf Grundlage des Seehafenfinanzierungsgesetzes. Seit Jahren wird argumentiert, eine deutliche Erhöhung dieser Mittel sei verfassungsrechtlich kaum möglich. Das beauftragte Gutachten kommt den Angaben zufolge zu einer anderen Bewertung. Konkret könnte eine „einfachgesetzliche Änderung“ des Seehafenfinanzierungsgesetzes die Grundlage für eine deutlich stärkere Beteiligung des Bundes schaffen.
„Gutachten löst keine politische Aufgaben“
„Das Gutachten löst nicht die politische Aufgabe. Aber es nimmt eines der wichtigsten Gegenargumente vom Tisch. Wer künftig erklärt, eine stärkere Mitfinanzierung der Seehäfen sei grundsätzlich nicht möglich, muss sich mit den Ergebnissen dieser Analyse auseinandersetzen“, sagt Grobien.
Für die IHK Nord geht es dabei nicht um eine regionale Förderdebatte, sondern um die Finanzierung einer Infrastruktur von nationaler Bedeutung. „Die norddeutsche Wirtschaft verbindet mit dem Gutachten klare Erwartungen an die Bundespolitik, die Bundesmittel für Investitionen in die Seehafeninfrastruktur deutlich und dauerhaft an den tatsächlichen Investitionsbedarf anzupassen sowie das Seehafenfinanzierungsgesetz auf Grundlage der im Gutachten dargestellten verfassungsrechtlichen Möglichkeiten weiterzuentwickeln“, sagt André Grobien, Vorsitzender der IHK Nord.
„Die deutsche Exportnation profitiert jeden Tag von leistungsfähigen Seehäfen. Trotzdem werden die Kosten für diese nationale Infrastruktur bis heute überwiegend den Küstenländern überlassen. Dieses Missverhältnis ist längst Realität“, so Grobien.
Wie groß die Finanzierungslücke ist, zeigen Zahlen des Zentralverbands der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS). Demnach beläuft sich der prioritäre Investitionsbedarf in den deutschen Seehäfen auf rund 15 Mrd. €. Dem stehen Bundesinvestitionshilfen von lediglich 38,3 Mio. € pro Jahr gegenüber. Daher fordert der ZDS eine dauerhafte Grundfinanzierung der Hafeninfrastruktur durch den Bund in Höhe von 500 Mio. € jährlich.

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