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Die Tonnagesteuer und der»langfristig angelegte Betrieb«: Ein Einfallstor für den Steuerpflichtigen?
Der Bundesfinanzhof hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass im Falle der Option zur Tonnagesteuer die langfristige Betriebsabsicht nicht nur im Jahr der Antragstellung, sondern auch im Folgejahr zu überprüfen ist. Maßgebend aber ist der Zeitpunkt der Indienststellung. Die Prüfung muss sich auf diesen Zeitpunkt beziehen.

Der Bundesfinanzhof hat in einer aktuellen Entscheidung festgestellt, dass im Falle der Option zur Tonnagesteuer die langfristige Betriebsabsicht nicht nur im Jahr der Antragstellung, sondern auch im Folgejahr zu überprüfen ist. Maßgebend aber ist der Zeitpunkt der Indienststellung. Die Prüfung muss sich auf diesen Zeitpunkt beziehen.

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