Bundesrat kritisiert Windenergie-auf-See-Gesetz

Das Ringen um eine Lösung geht weiter: Der Bundesrat hat erhebliche Einwände gegen den Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See der Bundesregierung.
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© Deutscher Bundesrat

Das geht aus seiner Stellungnahme und der Gegenäußerung der Bundesregierung hervor, über die der Parlamentsdienst „heute im Bundestag“ berichtet.

Die Länderkammer fordert Kontinuität und Planungssicherheit beim Ausbau der Windkraft auf See. Die Tatsache, dass es in den Jahren 2025 und 2026 keine Bieter bei Ausschreibungen für Offshore-Anlagen gegeben habe, mache deutlich, dass es Korrekturen am Windenergie-auf-See-Gesetz geben müsse. Das für das Jahr 2026 vorgesehene Ausschreibungsvolumen solle spätestens bis zum 31. Dezember 2030 zusätzlich ausgeschrieben werden.

Außerdem spricht sich der Bundesrat dafür aus, den Gesetzentwurf um eine freiwillige Rückgabemöglichkeit für die Flächen zu ergänzen, die in der Vergangenheit bezuschlagt wurden, jetzt aber aufgrund veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen nicht in die Realisierung gebracht werden.

Windparkbetreiber sollen nach Ansicht der Länderkammer einen Festpreis für den erzeugten Strom erhalten. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung ist der sogenannte Contract for Difference (CfD) nicht als Standard vorgesehen, sondern soll erst gelten, wenn eine erste Runde Ausschreibungen ohne staatliche Absicherung erfolglos war. Der Bundesrat lehnt dieses zweistufige Ausschreibungsmodell ab. Aus Sicht der Länderkammer sollte auf die erste Stufe ersatzlos verzichtet und das Offshore-Förderdesign auf eine alleinige CfD-Förderung ausgerichtet werden.

Darüber hinaus betont der Bundesrat die Notwendigkeit, den Ausbau der Offshore-Windenergie mit den Offshore-Netzanschlusssystemen eng zu synchronisieren. Der Bundesrat bittet, im laufenden Gesetzgebungsverfahren zu gewährleisten, „dass ein umfassender landseitiger Anschluss der vorgesehenen 70 Gigawatt Offshore-Windenergie erfolgt“, heißt es in der Stellungnahme.

Im Rahmen der Reform des Windenergie-auf-See Gesetzes verlangt der Bundesrat die gesetzliche Verankerung und Schaffung eines Rettungsinfrastrukturverbandes als bundesunmittelbare, rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone. Alle Betreiber von Offshore-Einrichtungen sollen verpflichtend Mitglied in dem Verband werden. Die Finanzierung soll über Mitgliedsbeiträge oder ein grundgebührenbasiertes Beitragsmodell erfolgen.

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