Offshore-Ausbau: 70 GW in den nächsten 20 Jahren

Das BSH hat das Verfahren gestartet, um den bestehenden Flächenentwicklungsplan 2025 zu ändern und fortzuschreiben. Dafür hat es einen Vorentwurf und den Entwurf des Untersuchungsrahmens für die Strategische Umweltprüfung veröffentlicht. Der Vorentwurf zeigt einen Weg zum Ausbau von jetzt rund 11 GW auf 70 GW bis 2045 auf – mit weniger Netzanbindungen und mehr Raum für die einzelnen Windparks. Er baut bereits auf dem aktuellen Entwurf der WindSeeG-Novelle auf. Behörden und Öffentlichkeit können bis zum 03. Dezember 2026 Stellung nehmen.
Erst Anfang Oktober hatte das BSH mit der zweiten Änderung des Flächenentwicklungsplans 2025 kurzfristig die Bedingungen für die Ausschreibungen im Jahr 2027 verbessert. Der Vorentwurf blickt nun weiter voraus: „Er zeigt die Perspektive für die Jahre danach“, teilte das Amt mit. Das Verfahren müsse rechtzeitig vor den Ausschreibungen im Jahr 2028 abgeschlossen sein.
„Der Ausbau der Offshore-Windparks und ihrer Netzanbindungen muss Hand in Hand gehen. Unser Ziel ist es, den Unternehmen langfristige Planungssicherheit zu geben und zugleich Flexibilität für künftige Entwicklungen zu bewahren. Damit schreiben wir die Erfolgsgeschichte des Offshore-Ausbaus fort“, sagt BSH-Präsident Helge Heegewaldt. „Das BSH startet das Verfahren parallel zur Novelle des WindSeeG. So können die gesetzlichen Entscheidungen zeitnah in die Fachplanung einfließen. Anpassungen, die sich aus dem aktuell laufenden parlamentarischen Verfahren ergeben, berücksichtigen wir im weiteren Verfahren zum Flächenentwicklungsplan.“
Weniger Netzanbindungen, geringere Kosten
Ein zentraler Baustein der Planung ist die sogenannte Überbauung. Dabei sollen auf einer Fläche Windenergieanlagen mit mehr Leistung installiert werden, als der Netzanschluss sie übertragen kann. Das ist möglich, weil die Anlagen nur selten gleichzeitig ihre maximale Leistung erreichen. So lässt sich der Netzanschluss besser auslasten.
Als Ergebnis der Überbauung und anderer Maßnahmen verzichtet das BSH auf fünf Netzanbindungen, die frühere Planungen noch vorsahen. Das spart Kosten in zweistelliger Milliardenhöhe. Zugleich werden deutlich weniger Kabeltrassen benötigt, das vermeidet die Querung sensibler Küstenmeerbereiche.
Größere Abstände
Bei den neu vorgesehenen Windparkflächen plant das BSH mit einer geringeren Leistungsdichte. Das bedeutet: Auf einem Quadratkilometer soll weniger Windparkleistung installiert werden. Dadurch können die Windenergieanlagen weiter auseinanderstehen und sich weniger gegenseitig beeinflussen. Das verbessert die Stromerträge.
Für die neu vorgesehenen Flächen sind jeweils 1.100 MW Leistung geplant. Bisher waren es regelmäßig 2.000 MW. Das gesetzliche Ausbauziel von 70 GW bis 2045 werde damit laut BSH weiterhin erfüllt.
Das BSH prüft auch eine andere Reihenfolge des Ausbaus. Statt Windparkflächen schrittweise von der Küste in Richtung offenes Meer zu planen, zieht das Bundesamt eine räumlich stärker verteilte Erschließung in Betracht. So könnten zwischen bereits bebauten Flächen und später hinzukommenden Windparks länger größere Freiräume bestehen bleiben. Das soll verhindern, dass sich Windparks gegenseitig zu stark beeinflussen, solange die Gebiete für die Windenergie noch nicht vollständig ausgebaut sind. Dazu hat das Fraunhofer IWES Ertragssimulationen erstellt, die zeigen, dass so über die Zeit insgesamt höhere Stromerträge möglich wären. Die Ergebnisse der Simulationen hat das BSH mit den übrigen Dokumenten veröffentlicht.

Schutz der Meeresumwelt
Das BSH hat zudem die Planung der Windparkflächen mit Blick auf die Seevögel angepasst. Damit wird die Meeresumwelt noch besser geschützt. Das Gebiet N-17 wird nach Südosten verschoben und auch das Gebiet N-16 an seiner nordwestlichen Kante kleinräumig angepasst.
Die Auswirkungen auf die Meeresumwelt untersucht die Strategische Umweltprüfung im weiteren Verfahren. Festgelegt werden auch Maßnahmen, um Umweltauswirkungen des Windenergieausbaus auf See zu vermeiden oder zu vermindern.
Beschleunigungsflächen und Nachnutzung
Der Vorentwurf sieht fünf Beschleunigungsflächen vor, die erstmals auf Planebene festgelegt werden sollen und die in der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtline (RED-III) vorgesehen sind. Außerdem zeigt er Szenarien für die Nachnutzung bestehender Flächen. Die Planungen zur Nachnutzung stecken den Rahmen für einen Weiterbetrieb bestehender Windparks ab. Mögliche Festlegungen sollen im Verfahren weiter konkretisiert werden.
Langfristig planen, flexibel bleiben
Der Vorentwurf zeigt die langfristige Perspektive. Festlegen will das BSH mit der Fortschreibung voraussichtlich aber nur Flächen und Netzanbindungen, die bis etwa Ende der 2030er-Jahre in Betrieb gehen. Das gibt vor allem dem Netzausbau die notwendige Planungssicherheit und lässt gleichzeitig Spielraum für spätere Entscheidungen. Wie weit die Festlegungen konkret reichen sollen, steht zur Konsultation.
Das BSH lädt am 19. Januar 2027 zu einem Anhörungstermin in die Handwerkskammer Hamburg ein. Auf Grundlage aller Rückmeldungen erstellt das BSH anschließend einen Entwurf samt Umweltberichten, zu dem Behörden und Öffentlichkeit erneut Stellung nehmen können.

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