Offshore-Verband erneuert Kritik an WindSeeG-Novelle

Der Entwurf sieht weiterhin mindestens 70 GW Offshore-Windenergie bis 2045 vor. Geplant sind jährliche Ausschreibungen zwischen 2.000 und 4.800 MW, die Einführung zweiseitiger Differenzverträge (CfD) und eine Regellaufzeit von neuen Offshore-Windparks von 35 anstatt 25 Jahren.
Der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) unterstützt in einem Statement zwar zentrale Elemente, sieht beim Ausschreibungsdesign jedoch weiteren Nachbesserungsbedarf. Angesichts schwieriger Investitionsbedingungen und zuletzt ausgebliebener Gebote sei eine Reform des Ausschreibungsdesigns dringend notwendig.
Der BWO begrüßt, dass der Referentenentwurf erstmals zweiseitige Differenzverträge (CfD) als Absicherungsinstrument für Offshore-Wind vorsieht. Sie könnten Investoren langfristige Planungssicherheit geben und damit einen wichtigen Beitrag leisten, um verlorenes Vertrauen in den deutschen Markt zurückzugewinnen. Kritisch bleibe das geplante zweistufige Ausschreibungsmodell: Der CfD soll erst greifen, wenn sich kein Unternehmen bereit erklärt, ein Projekt ohne Absicherung zu realisieren. Aus Sicht des BWO darf die Absicherung nicht zur Notlösung werden.
„Mit dem CfD geht der Entwurf einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Entscheidend ist jetzt, dass die Absicherung von Anfang an verlässlich zur Verfügung steht und nicht erst dann greift, wenn niemand mehr bereit ist, das volle Marktrisiko zu tragen. Offshore-Windparks sind Milliardenprojekte mit langen Realisierungszeiten. Das Ausschreibungsdesign muss deshalb Risiken beherrschbar machen – nicht denjenigen belohnen, der bereit ist, die größten Risiken einzugehen,“ sagt BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm.
Positiv bewertet der BWO, dass der Referentenentwurf am Ausbauziel von mindestens 70 GW Offshore-Windenergie bis 2045 festhält. Auch der vorgesehene Ausschreibungspfad von jährlich 2.000 bis 4.800 MW schafft nach Ansicht der Wirtschaftsvertreter eine „wichtige Perspektive für Investitionen“. Ergänzend soll die Möglichkeit für grenzüberschreitende Kooperationsprojekte geschaffen werden. Für Hersteller, Häfen, Schiffe und Zulieferer sei ein langfristig verlässlicher Ausbaupfad entscheidend, damit Kapazitäten aufgebaut und Investitionen abgesichert werden können. Positiv ist außerdem die geplante Verlängerung der regulären Betriebsdauer neuer Offshore-Windparks von 25 auf 35 Jahre.
Keine ausreichende Lösung sieht der BWO hingegen für bereits bezuschlagte Projekte aus den Jahren 2023 bis 2025. Der Verband hatte hierzu bereits im Mai einen einmaligen Rückgabemechanismus vorgeschlagen.
„Unser Vorschlag ist kein Freifahrtschein für Unternehmen. Wer seinen Zuschlag zurückgibt, verliert seine bereits geleisteten Zahlungen, darf bei der Wiederausschreibung nicht erneut antreten und muss seine Voruntersuchungsergebnisse zur Verfügung stellen. Im Gegenzug schaffen wir schnell Klarheit und geben einem neuen Investor die Chance, das Projekt tatsächlich zu realisieren“, sagt Thimm. „Wenn Milliardenprojekte über Jahre in der Schwebe bleiben und am Ende nicht gebaut werden, verlieren wir wertvolle Zeit. Ein geordnetes Ende mit schneller Wiederausschreibung ist besser als ein ungeordnetes Scheitern nach Jahren.“

Bleiben Sie mit WhatsApp immer auf dem Laufenden!









