Nach Seatrade muss nun eine weitere niederländische Reederei eine hohe Geldstrafe zahlen, weil sie ein Schiff zur Verschrottung nach Indien verkauft hat. Grundlage war wieder die Giftmüllausfuhr.

Die niederländische Reederei Holland Maas Scheepvaart Beheer II wurde mit einer Gel[ds_preview]dstrafe von 780.000 € belegt und hat einen Vergleich von 2,2 Mio. € – insgesamt fast 3 Mio. € – bezahlt, weil er ein Schiff zum Abwracken in Indien gestrandet hat.

Im Jahr 2013 verkaufte die Holland Maas Scheepvaart Beheer II, eine Tochtergesellschaft von WEC Lines, die »HMS Laurence« an einen Cash Buyer. Das Schiff landete in Alang, Indien, wo es laut niederländischer Staatsanwaltschaft unter Bedingungen abgewrackt wurde, die »schwere Umweltschäden verursachen und die Gesundheit der Arbeiter und der lokalen Bevölkerung einer schweren Gefahr aussetzen«.

Im März letzten Jahres war die niederländische Reederei Seatrade verurteilt worden, weil sie Schiffe zur Verschrottung in Indien verkauft hatte. Gegen fünf Tochtergesellschaften des Unternehmens wurden Geldbußen verhängt, ebenso gegen zwei der CEOs von Seatrade, die zudem mit Berufsverboten belegt wurden. Grundlage für das Verfahren und das Urteil war im Falle von Seatrade wie auch Holland Maas die EU Waste Shipment Regulation, die den Export von Gefahrstoffen aus der EU in Entwicklungsländer verbietet.

Gewinne aus Schrottverkauf perdu

Nach strafrechtlichen Ermittlungen wegen der Vergleich in Höhe von 2,2 Mio. € zu – diesen Betrag hatte die Reederei durch den Verkauf des Schiffes verdient. Der Staatsanwalt erklärte, dass er den Vergleich akzeptiert habe, da das Unternehmen angekündigt habe, Maßnahmen zu ergreifen, um das Abwracken von Schiffen an Stränden in Zukunft zu vermeiden.

»Es ist sehr ermutigend zu sehen, dass Reeder für den Handel mit giftigen Schiffen zur Rechenschaft gezogen werden – und es ist auch ermutigend zu sehen, dass sich WEC Lines nun dem sicheren und sauberen Recycling seiner Flotte verschrieben hat. Damit schließen sie sich anderen verantwortlichen Reedern wie der niederländischen Boskalis, der deutschen Hapag Lloyd und den skandinavischen Unternehmen Wallenius-Wilhelmsen und Grieg an, die bereits über eine nachhaltige Recyclingpolitik verfügen, die das Stranden klar ausschließt«, sagt Ingvild Jenssen, Geschäftsführerin und Gründerin der NGO Shipbreaking Platform.

Bereits 2015 war der Kapitän der »HMS Laurence« vom niederländischen See-Disziplinargericht zu einer sechsmonatigen bedingten Suspendierung seines Kapitänspatents verurteilt worden. Das Stranden des Schiffes verstieß laut Disziplinarausschuss gegen die Sorgfaltspflicht des Kapitäns gegenüber der Umwelt.

Schrottverkäufe können teuer werden

Laut der NGO nehmen die Niederlande eine führende Position bei der Bekämpfung des Handels mit Schrottschiffen ein. Weitere Untersuchungen laufen den Angaben zufolge auch in anderen europäischen Ländern, wie z.B. im Fall »Harrier« in Norwegen. Das Schiff, das ursprünglich »Eide Carrier« hieß, lag erst lange an der norwegischen Küste auf, wurde dann verkauft, zweimal umbenannt und umgeflaggt. Nach einer Beinahe-Havarie vor Norwegen und nicht gezahlten Hafengeldern wurde das Schiff mit zwei Besatzungsmitgliedern an Bord für über ein Jahr an die Kette geleget bevor es 2018 die Genehmigung für die Verschrottung in der Türkei gab. Cash Buyer Wirana musste dazu schließlich noch die 700.000 € ausstehender Hafengebühren bezahlen.

Die NGO setzt sich derzeit auch für ein Verfahren wegen der Verschrottung der FPSO »North Sea Producer« (ex »Dagmar Maersk«) ein, die im August 2018 in Chittagong, Bangladesch, auf den Strand gesetzt wurde. Das Schiff habe Großbritannien aufgrund falscher Angaben verlassen dürfen, es würde noch im Hafen Tin Can in Nigeria weiterbetrieben.

Letzte Woche wurde außerdem in Bangladesch ein Abwrackbetrieb zu einer Geldstrafe von 280.000 $ verurteilt, weil er ein Schiff am Parki Sea Beach verschrottet hatte. Das Gericht betonte, dass das Stranden der lokalen Ökologie irreparablen Schaden zufüge.

Ab jetzt gilt die EUSRR

Schiffe unter EU-Flagge sind mittlerweile von der EU-Abfallausfuhrverordnung ausgenommen, da sie nun in den Geltungsbereich der neuen EU-Schiffsrecyclingverordnung EUSRR fallen. Nach der neuen Rechtsvorschrift dürfen Schiffe unter EU-Flagge nur in Anlagen recycelt werden, die von der EU in die Europäische Liste der Schiffsrecyclinganlagen aufgenommen wurden. Beaching-Betriebe werden nicht auf die EU-Liste gesetzt, da sie den in der Verordnung festgelegten Umwelt- und Sicherheitsanforderungen nicht entsprechen.