Den Aktionären des Logistikkonzerns Kühne+Nagel steht in der Corona-Krise trotz guter Zahlen möglicherweise ein Jahr ohne Dividende bevor. Der Verwaltungsrat hat einen entsprechenden Antrag gestellt, der aber noch von der Generalversammlung abgesegnet werden muss.
Dieds_preview] diesjährige ordentliche Generalversammlung der Kühne + Nagel International AG soll zwar wie geplant am 5. Mai am Schweizer Hauptsitz Schindellegi stattfinden.
Allerdings führen die Einschränkungen des öffentlichen Lebens infolge der Corona-Pandemie auch bei Kühne+Nagel dazu, dass es keine persönliche Teilnahme der Aktionäre geben wird – »gemäss den Vorgaben der Verordnung 2 des Bundesrats über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus«, wie der Konzern heute mitteilte.Die Aktionäre bekommen allerdings die Möglichkeit, die unabhängige Stimmrechtsvertreterin zu bevollmächtigen und »vorab zu instruieren«.
Angesichts der unsicheren wirtschaftlichen Aussichten greift der Verwaltungsrat zu einer deutlichen Maßnahme. So wird der ordentlichen Generalversammlung vorgeschlagen, den Bilanzgewinn per 31. Dezember 2019 insgesamt auf neue Rechnung vorzutragen. Für das vergangene Jahr hatte Kühne+Nagel vor einigen Wochen ein Plus bei Umsatz und Gewinn veröffentlicht. Der Umsatz stieg um [ds_preview]1,5% auf 21,1 Mrd. CHF, der Rohertrag um 3,5% auf CHF 8,0 Mrd. CHF und das EBIT (Vorsteuergewinn) kletterte um sogar 7,5% auf 1,1 Mrd. CHF. Der Reingewinn konnte um 3,6% auf 800 Mio. CHF gesteigert werden.
Die Seefracht gehörte zu den Wachstumstreibern bei Marktführer Kühne + Nagel. Mit einem Plus von 4,6% stieg der Nettoumsatz auf 7,5 Mrd. CHF und der Rohertrag um 3,8% auf 1,5 Mrd. CHF. Es seien insgesamt 4,9 Mio. TEU befördert worden, das waren 171.000 Einheiten (+3,6%) mehr als im Vorjahr.
Dennoch will der Verwaltungsrat die Dividende streichen und beantragt für die Generalversammlung, dies zu beschließen. »Kühne + Nagel stärkt damit zusätzlich die aktuell robuste Liquiditätslage und unterstützt die finanzielle Situation des Unternehmens in Hinsicht auf die Unwägbarkeiten der derzeitigen Krisensituation«, heißt es zur Begründung.
Gleichzeitig wird eine Hintertür offen gelassen. So prüfe man fortlaufend die Entwicklung der weltwirtschaftlichen Lage sowie die Geschäftsentwicklung des Konzerns. Sollte sich im weiteren Verlauf des Jahres eine Normalisierung abzeichnen, behält sich der Verwaltungsrat vor, in der zweiten Jahreshälfte eine ausserordentliche Generalversammlung einzuberufen. Dort könne eine allfällige Dividendenzahlung beschlossen werden.