Print Friendly, PDF & Email

Die Elbvertiefung hat die letzte juristische Hürde genommen. Eine Klage von Umweltschützern wurde vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt.

»Die Planergänzungen sind nicht zu beanstanden«, [ds_preview]hieß es zur Begründung. Das Gericht hat die geplanten Ausgleichsmaßnahmen für den Natureingriff anerkannt. Die Fahrrinnenanpassung der Elbe kann damit ohne weitere Komplikationen beendet werden.

Die Elbe soll für eine tideunabhängige Fahrt von Containerschiffen mit einem Tiefgang bis zu 13,50 m (bis zu 14,50 m bei Flut) ausgebaggert werden. Außerdem wird eine sogenannte Begegnungsbox geschaffen. Die eigentlichen Baumaßnahmen haben bereits vor Monaten begonnen.

Bereits am 7. Februar 2017 war der Planfeststellungsbeschluss überwiegend für »rechtsfehlerfrei« erklärt worden. Im letzten Akt des langjährigen Klageprozesses ging es um Ausgleichsmaßnahmen für den Schierlingswasserfenchel.

Hamburgs Wirtschaftssenator Michael Westhagemann begrüßte den Gerichtsbeschluss: »Nach allen Auseinandersetzungen haben wir eine gute Balance zwischen wirtschaftlichen und ökologischen Interessen gefunden«. Für die Wasserstraßenverwaltung GDWS erklärte Präsident Hans-Heinrich Witte: „Wir haben heute den höchstrichterlichen Nachweis erhalten, dass unsere Planungen die berechtigten Anforderungen von Natur und Wirtschaft vereinen.«

Für die Hamburger Hafenwirtschaft äußerte Gunther Bonz, Präsident des UVHH, die Erwartung, dass »die begonnenen Arbeiten nunmehr zügig beendet werden«.