Altmaier gibt 176 Mio. € für Landstrom-Investitionen frei

Die Bundesregierung hat die millionenschwere Förderung für Landstromanlagen in deutschen Häfen festgezurrt. Auch auf europäischer Ebene will man das Thema vorantreiben.

Schon vor einem Jahr hatte Bundeswirtschaftsminister Altmaier die Berliner Bereitschaft deutlich gemacht. Heute bestätigte sein Ministerium, dass der CDU-Politiker die nötige Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung von Landstromanlagen in Kraft gesetzt hat. Zuvor hatten alle Bundesländer zugestimmt. Damit stellt der Bund den Ländern bis 2023 insgesamt 176 Mio. € Finanzhilfen für die Errichtung von Landstromanlagen in See- und Binnenhäfen zur Verfügung.

»Wir machen einen großen Schritt in Richtung einer flächendeckenden umwelt- und klimafreundlichen Landstromversorgung in deutschen Häfen, wie wir sie im Koalitionsvertrag versprochen haben«, sagte Altmaier. Auch wenn die Schifffahrt gemessen an ihrer Transportleistung bereits einer der umweltfreundlichsten Verkehrsträger sei, müsse man die maritime Energiewende weiter voranbringen.

Mittel ab sofort abrufbar

Durch Landstrom sollen sich Schiffe während ihrer Liegezeit im Hafen mit Strom aus erneuerbaren Energien versorgen können und ihre bordeigenen Dieselgeneratoren zur Stromerzeugung abschalten. Bei großen Container- und Kreuzfahrtschiffen werden Leistungen in der Größenordnung zwischen 4 und 16 MW abgerufen, was etwa dem Strombedarf kleinerer Städte entspricht. Durch die Finanzhilfen des Bundes sollen die Länder finanziell in die Lage versetzt werden, die mitunter sehr teuren Landstrominfrastrukturen in ihren Häfen auszubauen.

Die Länder können die Finanzhilfen laut Altmaier ab sofort abrufen. Die Bundesregierung wird sich an den Maßnahmen der Länder in den Jahren 2020 und 2021 mit 75 % beteiligen, »um eine schnelle Umsetzung zu gewährleisten und COVID-19 bedingte Verzögerungen zu vermeiden«. Ab 2022 wird der Bund die Länder noch mit 50 % unterstützen.

EU-Initiative geplant

In einem Memorandum of Understanding, das der Bundeswirtschaftsminister im Oktober 2019 mit den Ländern geschlossen hatte, wurden ihnen noch weitere Maßnahmen zugesagt, um die Nutzung der Anlagen zu verbessern. Dazu gehört die bereits in Kraft getretene Möglichkeit, Seeschiffen bei den Netzentgelten auch Tagesleistungspreise anzubieten, sowie eine Reduzierung der EEG-Umlage für Seeschiffe auf 20%, die mit der aktuellen EEG-Novelle umgesetzt wird. »In Kürze soll noch eine EU-Initiative gestartet werden, um die Nutzung von Landstrom in europäischen Häfen generell zu verbessern«, heißt es aus der Behörde.